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Pilze Pilze Forum Archiv 2006
Re: Rechtliches/Psilocybe
Geschrieben von: Hermann Antwort auf: Re: Rechtliches/Psilocybe (Waldschrat)
Datum: 2. November 2006, 19:52 Uhr
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: Hallo zusammen,
Najaaa.. Zum einen schützt Unwissen nicht vor Strafe, richtig. Laut BtMG ist es verboten, solche Pilze zu sammeln, es sei denn für andere Zwecke wie z.B. Natursammlungen, wissenschaftliche Untersuchungen etc.
§29 (5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Witzigerweise:
Pilze stehen da gar nicht drin.. ;) Naja, soll schon seit Jahren korrigiert werden - behaupten diverse Quellen zu dem Thema.
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