Hallo Heinz,
ich muss meine Frage konkretisieren bzw. anders stellen:
laut der Anlage 1 zum Bundesartenschutzgesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Anlage_1_zur_Bundesartenschutzverordnung#Liste_der_nach_BArtSchV_gesch.C3.BCtzten_Tiere
bzw.
http://bundesrecht.juris.de/bartschv_2005/anlage_1_26.html
sind einige Tiere/Pflanzen streng, besonders oder sogar
streng und besonders geschützt (bei den Pilzen gibts nur 'besonders'
geschützt).
Verstehe ich das richtig: streng geschützt hieße bei Pilzen: ich darf keine
entnehmen; besonders geschützt heißt: geringe Mengen für Eigengebrauch
sind erlaubt? Wenn ich das richtig verstehe, kann ich also alle Pilze (in
begrenzten Mengen) sammeln (da ja in der Liste die genannten Pilze 'nur'
besonders geschützt aufgezählt werden. Hier werden mit gleichem Schutz-
status z.B. Boletus edulis und Tuber spp. genannt!)?
Beste Grüße
Thomas '42' Wallner