Hallo Andreas,
: Zu den Typushinterlegungen hat Harald nicht ganz recht. Es gibt zwar, wie er
: sagt, keine zentrale Stelle, sondern in jedem Herbar kann man Typusbelege
: hinterlegen. man muss bei der Neubeschreibung aber nicht nur den
: Typusbeleg als solchen definieren (Herbarnummer, Funddatum oder sonstwas
: eindeutiges aus dem der Beleg eindeutig identifiziert werden kann),
: sondern seit 1990 auch stets angeben, in welchem Herbar der Beleg
: hinterlegt ist. Und - nun kommt der uterschied zu zuehlis Auskunft - das
: muss kein öffentliches herbar sein, es kann auch ein Privatherbar sein. Es
: ist im Code nur "strongly recommended" als "höchst
: empfohlen", aber nicht vorgeschrieben. Noch nicht. Raithelhubers
: ganze Belege liegen in seinem eigenen Herbar und ob er einem was ausleiht
: oder nicht ist Glücksache. Ich hatte Glück, aber nachdem ich die
: Untersuchungsergebnsse seiner Lepiota-Typen publiziert habe spricht er
: nimmer mit mir und kriegen tu ich natürlich auch nix mehr ...
das gleiche blüht Dir übrigens auch mit meinen hinterlegten Elchen !! (-:
Interessant, Eure Ausführungen, da schadet etwas Nachhilfe bzw. Einblicke in wissenschaftliches Arbeiten nie.
Hab grad zufällig gelesen, dass (weltweit?) ein Mangel an nachkommenden Taxonomen bestünde und dass das
auch an Universitäten nicht gelehrt würde. Ob das nun genau stimmt oder nicht, klingt jedenfalls so, als wäre
man, zumindest ein Stück weit, auf Mund-zu-Mund-Propaganda angewiesen, um sich in den Regeln bzw. der Kryptologie
der Taxonomie zurecht zu finden.
schöne Grüße
Robin