: Hallo Günter,
: ohne den moralischen Zeigefinger erheben zu wollen, möchte ich Dir ganz
: neutral die Information geben, dass sowohl Pfifferlinge als auch Steinpilz
: auf der Liste der streng geschützen Pilzarten stehen
: (Bundesartenschutzverordnung).
: Sie dürfen allerdings für den Eigenbedarf gesammelt werden. Was Eigenbedarf
: ist, wird nicht exakt definiert, in vielen Bundesländern geht man
: allerdings von 1 Kilo pro Tag und Person aus. In Baden-Württemberg wurden
: schon Bußgelder verhängt von 50 Euro pro Kilo Mehrmenge. In einem
: konkreten Fall musste ein Schweizer, der im Schwarzwald Steinpilze
: gesammelt hatte, für die 5 Kilo die er hatte 200 Euro Bußgeld berappen! In
: Thüringen geht man wohl davon aus, dass man für die Familie inkl. Oma/Opa
: sammeln geht und lässt wohl bis zu 8 Kilo zu! Präzendenzfälle hierzu gibt
: es allerdings bisher nicht.
: Wie gesagt, nur zur Information. Die Bundesartenschutzverordnung ist
: Bundesgesetz und für alle Bundesländer gültig. Die Umsetzung (und damit
: die Bußgeldbestimmungen) sind dagegen Ländersache, da müsstest Du Dich mal
: in Deinem entsprechenden Bundesland kundig machen - falls es Dich
: interessiert.
: beste Grüße,
: Andreas
Hallo zusammen!
"Braucht" man denn einen sogn. Sammelschein?Und "wer" darf denn verkaufen?
Gruß
Petra