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Pilze Pilze Forum Archiv 2008
Naturschutzgebiete, was ist erlaubt
Geschrieben von: Daniel Jösch
Datum: 10. August 2008, 01:14 Uhr
Hallo zusammen, um diesen Thread wieder weiter zu führen - ich war mit meiner Freundin auf einer langen Wanderung durch den Schwarzwald unterwegs.
Nach Recherchen las ich dann für Baden-Württemberg den folgenden Text.
www.mlr.baden-wuerttemberg.de/mlr/allgemein/Naturschutzgesetz.pdf
Auszug: § 45
(1) Jedermann hat das Recht, in der freien Landschaft wild lebende Pflanzen, Beeren, Früchte oder Pilze der nicht besonders geschützten Arten in ortsüblichem Umfang sich anzueignen sowie Blüten, Blätter oder Zweige in Mengen, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, zu entnehmen. Die Ausübung dieses Rechts hat pfleglich zu erfolgen. Rechtsvorschriften, die das Aneignungsrecht nach Satz 1 sowie das Betreten der Landschaft in Schutzgebieten einschränken, bleiben unberührt. --------------------
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