: Hallo, Pilzgemeinde,
: ist das wohl ein Buckeltäubling?
Zumindest mit dieser Form ist der Fall klar...
Aber jetzt zu deiner Anfrage bzgl der Geschmacksregel bei Täublingen.
Die Regel heißt vereinfacht: Mildschmeckende Täublinge sind essbar, scharfschmeckende nicht. Mit dieser einfachen Regel kann man sich vor dem einzigen bekannt giftigen Täubling, dem Kirschroten Speitäubling, schützen, da dieser unerträglich scharf schmeckt. Bei der Anwendung dieser Regel ist folgendes zu beachten:
- probiert wird an der frisch abgebrochenen Stielspitze
- es muss eine schon ordentliche Kostprobe genommen werden
- es muss lange gekaut werden, manche "Scharfen" geben sich erst nach 20 bis 30 Sekunden zu erkennen
- die Kostproben müssen ausgespuckt werden, denn rohes Täublingsfleisch kann stark unbekömmlich sein
- es gibt Arten, die an der Stielspitze mild sind, aber in den Lamellen dann scharf (z. B. aeruginea, viscida, acrifolia, densifolia...)
- scharfe Arten taugen nicht für Speisezwecke, die Schärfe baut sich zwar beim Erhitzen ab, aber wandelt sich dafür oft in eine Bitterkomponente um (das gilt z. B. für die vorgenannten Arten)
- diese vereinfachte Regel gilt nicht 100prozentig. Die milde R. olivacea ist laut Literatur zumindest giftverdächtig
Nur die wenigsten Täublingsarten sollen wirklich lecker sein. Mir schmeckt am besten der Wieseltäubling, für gut aber etwas fad halte ich auch noch den Gefelderten Grüntäubling, den Speisetäubling und den Frauentäubling.