Hallo Peter,
strafbar macht er/sie sich nicht, weil Maronen nicht zu den geschützten Arten zählen. Es ist aber eine Ordnungswidrigkeit, weil inzwischen der Handel mit Wildpilzen generell verboten ist durch die Landes-Wald-/Forstgesetze. Nur der Handel mit geschützten Arten ist eine Straftat (sofern nicht eine Ausnahme-Genehmigung nach §2 der Bundesartenschutzverordnung besteht, und das gibt es auch).
Passieren wird jedoch nichts, weil keine Behörde für die Überwachung dieser Gesetze zuständig ist, bzw. diejenigen, die eigentlich zuständig wären (Förster, Polizei und Veterinäre) haben in der Regel keine Ahnung von Pilzen. Da zitiere ich Achim Bollmanns Überschrift einer Publikation in der Südwestdeutschen Pilzrundschau: "Ein Gesetz ohne Wirkung". Aber Hauptsache, es ist schon mal gesetzlich geregelt - typisch deutsch. Die anderen Europäer lachen sich krumm über uns.
Beste Grüße,
Heinz Ebert
: macht sich dabei auch noch Strafbar. Da es aber nur Maronen sind wollen wir
: mal nicht so sein. Ebay müsste das allerdings wissen und den Handel
: unterbinden, aber wo es Geld zu verdienen gibt werden eben mehr als nur
: zwei Augen zugedrückt.
: Gruß Peter