: War es nicht in den vergangenen Jahren so, daß Sammler aufgrund ihrer
: kiloweise erbeuteten Pilze Strafen von mehreren Hundert Euro bezahlen
: mußten?
: Und ist es nicht weiterhin so, daß in Deitschland gerade das Sammeln der
: aufgeführten Arten nur in zum persönlichen Bedarf bestimmten Mengen
: gesammelt werden darf?
: Zufällig fällt mir dann auch das noch ins Auge: Nach der
: Bundesartenschutzverordnung vom 18.9.1989 (BGBl. I S. 1677) sind die
: hier aufgeführten Großpilze unter besonderen Schutz gestellt worden.
: Schwarzer Steinpilz
: Anhängselröhrling
: Echter Steinpilz *
: Sommerröhrling
: Echter Königsröhrling
: Sommer-Steinpilz *
: Falscher Königsröhrling
: Pfifferlinge *
: Schweinsohr *
: Erlen-Grübling *
: Saftlinge
: Brätling *
: Birkenpilze und Rotkappen *
: Morcheln
: Semmel-Porling
: Kamm-Porling
: Schaf-Porling
: Ziegenfuß-Porling
: Grünling
: Echte) Trüffeln
: Boletus aereus
: Boletus appendiculatus
: Boletus edulis
: Boletus fechtneri
: Boletus regius
: Boletus reticulatus
: Boletus speciosus
: Cantharellus (alle Arten)
: Gomphus clavatus
: Gyrodon lividus
: Hygrocybe (alle Arten)
: Lactarius volemus
: Leccinum (alle Arten)
: Morchella (alle Arten)
: Scutiger confluens
: Scutiger cristatus
: Scutiger ovinus
: Scutiger pescaprae
: Tricholoma equestre
: Tuber (alle Arten)
: Diese Pilze dürfen weder gesammelt noch sonst wie beschädigt oder vernichtet
: werden.
: Die mit * gekennzeichneten Arten dürfen laut § 2 BArtSchV in geringen Mengen
: für
: den eigenen Bedarf gesammelt werden. Die mit * gekennzeichneten Arten dürfen
: laut
: § 2 BArtSchV in geringen Mengen für den eigenen Bedarf gesammelt werden.
: Die besonders geschützten Pilze dürfen nicht verkauft werden. Beim Verkauf
: von
: deutschen Steinpilzen auf dem Markt fragen Sie ruhig nach, ob diese Pilze
: tatsächlich aus
: Deutschland stammen.
: Noch Fragen?
: Harald
Dann dürf Ihr in Deutschland keine Morcheln sammeln??? ;-)