: WOHER soll ich denn wissen dass man keine Pilze mehr kaufen darf..., Woher
: kommen dann die deutschen steinpilze auf euren Tellern?
: Sammelt die jeder Restaurant Gast vor seinem Besuch noch schnell selber????
: und bringt sie dem Koch mit?
: Wieso darf ich kine Speisepilze von Sammlern kaufen die sie eh gesammelt
: hätten?????
: Bitte um Aufklärung
: laut euren Aussagen wäre ein Pilz-Handel generell verboten...
: kann das nicht nachvollziehen?!
Hallo Marcel,
eigentlich steht die Antwort auf Deine Fragen in den bisherigen Beiträgen.
Es ist in Deutschland generell verboten, ohne Sammelgenehmigung Pilze gewerblich zu sammeln. Das war in der BRD schon immer so, in der DDR war es meines Wissens anders. Aber auch hier gilt seit mittlerweile über 17 Jahren die Bundesartenschutzverordnung.
Und hier (-> Entnahme-, Besitz- und Vermarktungsverbot nach § 20f BNatSchG) ist ausdrücklich geregelt, welche Pilze unter strengem Schutz stehen und gar nicht gesammelt werden dürfen, und welche davon als Ausnahmeregelung für den Eigenbedarf gesammelt werden dürfen. Eigenbedarf entspricht nach gängiger Praxis 1 Kilogramm. Möchte jemand diese Pilzarten, zu denen z.B. Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Rotkappen und Morcheln gehören, dennoch gewerblich sammeln, so muss er - wie ich bereits in meinem vorigen Beitrag geschrieben habe - eine Genehmigung beantragen und zwar bei der Oberen Naturschutzbehörde bzw. der ihr übergeordneten Dienststelle (Regierungspräsidium).
Verstöße gegen dieses Gesetz sind als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden (Bußgeld!). Vorsätzliches gewerbsmäßiges Handeln ist dagegen eine Straftat und wird entsprechend geahndet!
In der Bundesartenschutzverordnung ist ebenso geregelt, wie mit dort nicht aufgeführten Pilzen (Beeren, Blumen, Tieren ...) umzugehen ist. Für die nicht geschützten Pilze gilt:
- Nicht besonders geschützte Arten dürfen gesammelt werden, wenn ein „vernünftiger Grund“ dafür vorliegt.
- „Vernünftige Gründe“ sind die Verwendung als Lebensmittel für den eigenen Bedarf oder die wissenschaftliche Beschäftigung.
- Daraus folgt, dass massenhaftes und wahlloses Sammeln keine „vernünftigen Gründe“ sind und somit eine Ordnungswidrigkeit darstellen (Bußgeld!).
- Gewerbsmäßiges Sammeln bedarf deshalb der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde und der Zustimmung des Grundeigentümers
Zur konkreten Beantwortung Deiner Frage:
Du musst die einschlägigen Gesetze kennen, wenn Du ein entsprechendes Gewerbe hast.
Ich persönlich bezweifle sehr, dass auch nur ein kleiner Prozentsatz der als "Deutsche Steinpilze" angepriesenen Pilze rechtmäßig so gehandelt werden. Entweder sind sie nicht aus Deutschland und falsch deklariert oder sie sind (ohne Wissen um die Gesetzlage) illegal im Handel. Übrigens wäre auch selber sammeln und dem Koch zum für sich selbst verarbeiten grenzwertig, was die Auslegung des BArtSchG betrifft ....
Niemand behauptet, Du dürftest keine Pilze kaufen oder die Sammler dürften keine verkaufen. Aber sie müssen mit entsprechender Sammelgenehmigung gesammelt worden sein und wenn Du als Restaurantbesitzer, Geschäftsführer oder Koch oder eben der sonstige Verantwortliche in so einem Betrieb dies nicht kontrollierst, dann kannst Du Dir Ärger und empfindliche geldbußen einhandeln.
Das in der Praxis dies kaum einmal kontrolliert wird, steht auf einem anderen Blatt. Die Gesetzgebung ist jedenfalls so wie geschildert und ich würde mich an Deiner Stelle auch danach richten. Bisweilen wird eben doch kontrolliert oder ein unzufriedener Gast oder die bösen Mitbewerber zeigen Dich an - und schon wird sehr teuer. Ein ganz normaler Pilzsammler mußte 2006 in Baden-Württemberg für 4 Kilo Steinpilze zuviel (er hatte 5 Kilo gesammelt, für sich und ohne gewerbliche Absicht) je Kilo 50 Euro Bußgeld berappen. Das sind satte 200 Euro gewesen!
Also zu Deinem eigenen Interesse lass Dir die Sammelgenehmigung zeigen wenn Du Wildpilze kaufst. Und am besten schau Dir auch an, was derjenige dann anschleppt, denn wenn der sich doch nicht so gut auskennt wie er vorgibt und Du giftige Pilze verfütterst, dann bist Du genaus dran wie der Pilzsammler der sie gebracht hat. Und dem musst Du dann auch erst Mal nachweisen, dass es seine Pilze waren, die da für Vergiftungen sorgten ...
beste Grüße,
Andreas