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Re: Vorarlberg & Tirol Pilzschutz?
Geschrieben von: Markus_S Antwort auf: Re: Vorarlberg & Tirol Pilzschutz? (Kampsteiner)
Datum: 30. August 2008, 23:43 Uhr
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Guten Abend Hans Besten Dank für deine ausführlichen Informationen. Somit sollte unseren Exkursionen eigentlich nichts mehr im Wege stehen. Jetzt müssen dann nur noch das Wetter und die Pilze "mitspielen". Gruss Markus_S : Hallo Markus, : ich bin erst heute wieder vom Berg herabgestiegen und kann Dir daher erst
: Grundsätzlich erlaubt das (Bundes-)Forstgesetz 1975 im § 33 den freien
: Der Naturschutz ist Ländersache und demgemäß in jedem Bundesland anders
: § 2 : (1) Wild wachsende, essbare Pilze dürfen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00
: (2) Beim Sammeln von wild wachsenden Pilzen ist die Verwendung von Rechen,
: (3) Organisierte Veranstaltungen zum Sammeln von wild wachsenden Pilzen sind
: Vorarlberg: Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes über
: § 4 Sammeln von Pilzen und Enzianwurzeln : (1) Pilze dürfen nur in der Zeit von 8 bis 17 Uhr und nur in einer Menge von
: (2) Beim Graben nach Wurzeln muss eine schriftliche Erlaubnis des
: Ich hoffe, dass ich Euch damit helfen konnte und wünsche trotzdem einen
: LG Hans
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