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Pilze Pilze Forum Archiv 2008

Re: Vorarlberg & Tirol Pilzschutz?

Geschrieben von: Markus_S
Datum: 30. August 2008, 23:43 Uhr

Antwort auf: Re: Vorarlberg & Tirol Pilzschutz? (Kampsteiner)

Guten Abend Hans

Besten Dank für deine ausführlichen Informationen. Somit sollte unseren Exkursionen eigentlich nichts mehr im Wege stehen. Jetzt müssen dann nur noch das Wetter und die Pilze "mitspielen".

Gruss Markus_S

: Hallo Markus,

: ich bin erst heute wieder vom Berg herabgestiegen und kann Dir daher erst
: jetzt antworten. Dein Thema ist ja durch die "Lavanttaler
: Affäre" gerade wieder heiß diskutiert.

: Grundsätzlich erlaubt das (Bundes-)Forstgesetz 1975 im § 33 den freien
: Aufenthalt im Wald zu Erholungszwecken, aber eben nur den Aufenthalt.
: Alles Andere, wie Sammeln von Früchten und Pilzen, Reiten, Fahren,
: Schifahren etc. erfordert die Zustimmung (oder Duldung) des
: Waldeigentümers.

: Der Naturschutz ist Ländersache und demgemäß in jedem Bundesland anders
: geregelt. Nachstehend habe ich Dir die relevanten Bestimmungen für Tirol
: und Vorarlberg heruntergeladen (Originalzitate): Tirol: Tiroler
: Pilzschutzverordnung 2005

: § 2

: (1) Wild wachsende, essbare Pilze dürfen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00
: Uhr in einer Menge von höchstens 2 kg pro Person und Tag gesammelt und
: befördert werden.

: (2) Beim Sammeln von wild wachsenden Pilzen ist die Verwendung von Rechen,
: Haken und ähnlichen mechanischen Hilfsmitteln verboten.

: (3) Organisierte Veranstaltungen zum Sammeln von wild wachsenden Pilzen sind
: verboten.

: Vorarlberg: Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes über
: Naturschutz und Landschaftsentwicklung

: § 4 Sammeln von Pilzen und Enzianwurzeln

: (1) Pilze dürfen nur in der Zeit von 8 bis 17 Uhr und nur in einer Menge von
: höchstens 2 kg Frischgewicht je Person und Tag gesammelt werden. Es dürfen
: nur solche Pilze gesammelt werden, die der Sammler vorher als essbare Art
: erkennt.

: (2) Beim Graben nach Wurzeln muss eine schriftliche Erlaubnis des
: Grundeigentümers mitgeführt werden. Diese hat das Sammelgebiet und den
: Zeitpunkt des Sammelns zu enthalten. Die Wurzeln dürfen höchstens bei der
: Hälfte der Pflanzen der gesammelten Art, gleichmäßig verteilt über das
: Sammelgebiet, entnommen werden.

: Ich hoffe, dass ich Euch damit helfen konnte und wünsche trotzdem einen
: schönen Aufenthalt in Österreich.

: LG Hans

Beiträge in diesem Thread

Vorarlberg & Tirol Pilzschutz? -- Markus_S -- 26. August 2008, 22:47 Uhr
Re: Vorarlberg & Tirol Pilzschutz? -- Snowwhite -- 27. August 2008, 11:12 Uhr
Re: Vorarlberg & Tirol Pilzschutz? -- Kampsteiner -- 30. August 2008, 11:12 Uhr
Re: Vorarlberg & Tirol Pilzschutz? -- Markus_S -- 30. August 2008, 23:43 Uhr

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