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Pilze Pilze Forum Archiv 2009

Du hast vollkommen recht...

Geschrieben von: Christoph G
Datum: 7. August 2009, 23:28 Uhr

Antwort auf: Re: Antwort (Peter S.)

... dort wo die Esche stand gibt´s diese Verkehrssicherungspflicht natürlich nicht.
Aber innerhalb einer Ortschaft,an Strassen usw. hätte diese Esche natürlich schon viel früher gefällt werden müssen, wenn sich der Eigentümer später keinen Schadensersatzforderungen aussetzen will.

LG Christoph

: Nee - so richtich nich.

: Mitten in der Feldmark. Zwischen einer Kuhweide und einer Pferdekoppel.
: Dazwischen gibts einen Hochwasser - Siel - Graben (Elbe -
: Pberschwemmungsgebiet) und den tiefen Entlastungsgraben und unmittelbar
: daneben einen Trampelpfad.
: Keine gewidmete Straße und kein öffentlicher Weg, eben Feldmark.

: Ob die Gemeinde im Auwald bzw. der angrenzenden Feldmark haftet, wenn einer
: zu Schaden kommt? Meinst Du das? Weiß nicht. Jedenfalls in keinem Fall so
: wie an einer Straße, im Wohngebiet ... und ich glaube nicht, dass man
: verpflichtet ist jeden Baum vor dem Umstürzen amtlicherseits zu fällen
: oder vorher regelmäßig begutachten zu lassen.
: Gruß Peter

Beiträge in diesem Thread

Nachruf auf einen Selbstmörder *PIC* -- Peter S. -- 7. August 2009, 14:38 Uhr
Frage... -- Christoph G -- 7. August 2009, 15:16 Uhr
Re: Antwort -- Peter S. -- 7. August 2009, 16:05 Uhr
Du hast vollkommen recht... -- Christoph G -- 7. August 2009, 23:28 Uhr

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