[ Thread ansehen ] [ Zurück zum Index ] [ Vorheriger Beitrag ] [ Nächster Beitrag ]

Pilze Pilze Forum Archiv 2010

Re: Laccaria-show

Geschrieben von: Seraph
Datum: 7. September 2010, 09:53 Uhr

Antwort auf: Re: Laccaria-show (Ronny)

: Der violette Lacktrichterling ist ja derzeit ein extrem häufiger Pilz, habe
: den aber noch nie mitgenommen ...
: Wie ist denn dessen Speisewert??? Und kann man den mit irgendwelchen anderen
: Pilzen verwechseln???

: Viele Grüße, Ronny

Hi Ronny,

Der Violette Lacktrichterling ist "hygrophan", das heißt, er verliert seine intensiv violette Färbung bei Trockenheit. Er ist dann blass grauviolett gefärbt. Aber: Die Lamellen verlieren weit weniger der Färbung, sie bleiben fast unverändert dunkelviolett. Der schmächtige Wuchs sowie diese Färbungen, seien sie intensiv oder ausgeblasst, macht die Art unverwechselbar. Ähnlich gefärbt ist nur noch der Violette Schleierling (Cortinarius violaceus), der aber viel kräftigere Fruchtkörper hat und der zudem nicht hygrophan ist.

Der Speisewert des Violetten Lacktrichterlings liegt bei einer Skala von 0 bis 10 bei etwa 5. Ich hab ihn zuletzt in einer Steinpilz-Maronen-Nordischer Milchlings-Lacktrichterlings-soße gegessen (die haben wir auf Nudeln getan ^^). Es lohnt sich eigentlich immer, ihn für Mischpilzgerichte mitzunehmen.

LG Kazuya

Beiträge in diesem Thread

Laccaria-show -- Seraph -- 6. September 2010, 23:50 Uhr
Re: Laccaria-show -- Alpenhans -- 7. September 2010, 00:12 Uhr
Re: Laccaria-show -- Ronny -- 7. September 2010, 08:22 Uhr
Re: Laccaria-show -- Seraph -- 7. September 2010, 09:53 Uhr
Serie: Gegenüberstellung ? -- McMuck -- 7. September 2010, 17:30 Uhr
Re: Serie: Gegenüberstellung ? -- Seraph -- 7. September 2010, 18:35 Uhr
Weiter so Björn! *oT* -- Heinz Ebert -- 7. September 2010, 20:13 Uhr
Speisewert violetter Lacktrichterling -- Boris71 -- 7. September 2010, 20:33 Uhr

[ Thread ansehen ] [ Zurück zum Index ] [ Vorheriger Beitrag ] [ Nächster Beitrag ]

Pilze Pilze Forum Archiv 2010 wird administriert von Georg Müller mit WebBBS 5.12.