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Pilze Pilze Forum Archiv 2011
Re: Pilz und Recht
Geschrieben von: Andreas Antwort auf: Pilz und Recht (Myzel)
Datum: 6. Juni 2011, 10:24 Uhr
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Hallo, in der Bundesartenschutzverordnung steht die entsprechende Gesetzeslage. Darin gibt es Pilzarten, die einen gesetzlichen Schutz genießen, und andere, die nicht geschützt sind (nicht mit der Roten Liste verwechseln, das ist was anderes!). Bei den geschützten Arten gibt es Arten, die grundsätzlich geschützt sind und Arten (wie Steinpilz und Pfifferling) die [Zitat] für den Eigenbedarf [Zitat Ende] gesammelt werden dürfen. Auch die nicht gesetzlich geschützten Arten dürfen nicht ohne besondere Genehmigung gewerblich gesammelt werden. Aber für den Eigenbedarf darfst Du alle diese Pilzesammeln. Der Knackpunkt an der Gesetzeslage ist: Nirgendwo steht eine Definition von "Eigenbedarf". In Anlehnung an die Gesetzeslage in Schweiz und Österreich gehen da viele von 1 kg pro Person und Tag aus, Mit einer einzigen Ausnahme: Der Regierungsbezirk Freiburg im Breisgau hat wohl eine derartige gesetzliche Verordnung, die das Sammeln auf 1 kg pro Person und Tag beschränkt. Für alle anderen Gegenden gilt: Für Eigenbedarf darf gesammelt werden. Nur kann man sich darum streiten, wie "Eigenbedarf" definiert ist. Alles was ich selbst esen kann? Nur ich, oder ich und meine Familie? Familie mit Oma und Opa? Und Onkel, Tante, Nichte, Neffe, Katze, Hund und Wellensittich? Das was ich zu einer Mahlzeit essen kann? Oder auch alles, was ich einfriere und im Winter esse? Wenn ich gerne jeden Tag Steinpilze esse, sagen wir mal ein Pfund, dann verbrauche ich (und zwar ich selbst) übers Jahr 365 x ein halbes Kilo, also rund 180 kg Steinpilze. Putzabfall großzügig abgezogen, kann ich also 250 kg Steinpilze sammeln und das gilt dann noch als Eigenbedarf? Ich verbrauche ja alles selbst ..... Die Gesetzeslage gibt hier meiner Ansicht nach keinerlei Handhabe, die Dir eine Mengenbeschränkung auferlegt.
Quelle:
Diese Thüringer Regelung (insbesondere die Passage mit dem Hinweis auf LOUIS 1994) ist sinngemäß auch für die anderen Bundesländer anzuwenden. beste Grüße,
: neulich beim Spaziergang am Wochenende konnte ich beim herrlichen Wetter
: Wo kann ich mich informieren zu solchen rechtlichen Themen? Ich nehme an,
: Liebe Grüße
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