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Pilze Pilze Forum Archiv 2011
Urheberschutz und Pilzfunde
Geschrieben von: Peter S.
Datum: 10. Juni 2011, 11:49 Uhr
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Hallo, ich erlaube mir mal, zu dem Thema noch einen neuen Thread anzufangen. Auf Hartmuts weiter unten gestellte Anfrage sind ja einige Antworten eingegangen, die leider falsch oder mindestens unscharf sind. Das Urheberschutzgesetz ist ein Gesetz zum Schutz geistiger schöpferischer Leistungen, geschaffen für Werke der bildenden und darstellenden Kunst.
Im Unterschied dazu kann man einen in der Natur vorhandenen Pilz nur entdecken. Wo sollte da ein Urheberschutz herkommen. Der Pilz wurde doch nicht von mir geschaffen. Ich habe lediglich etwas unabhängig von mir Bestehendes entdeckt. Nicht einmal wenn ich den Pilz, weil er für die Wissenschaft neu ist, neu beschreiben muss, kann ich Urheberschutz am Pilz oder Fund Erlangen.
Wo kämen wir hin, wenn Newton für die Entdeckung der Gravitationsgesetze Urheberschutz beansprucht hätte. Würden wir dann alle schwerelos im All verschwunden sein?
Unter Urheberschutz fällt aber das von mir gemachte Foto des Pilzes, mein Aufsatz über die Entdeckung des Pilzes und natürlich auch das von mir gemalte Aquarell und sogar u. U. eine kreative Zeichnung der Mikromerkmale. Unter kreativ ist dabei eine bestimmte Anordnung auf der Zeichnung zu verstehen, etwa wie alle Coprinus - Zeichnungen von Ulje. Male ich aber lediglich 2 Kullern für die Sporen und schreibe die Maße dran, wird nicht einmal das unter Urheberschutz stehen. So - nun käme es vielleicht noch auf Entdeckerrechte, Verwertungsrecht und Nutzungsrechte an. Dazu kann ich ja beim nächsten mal mehr schreiben. Soviel sei aber jetzt schon mitgeteilt: Habe ich als "Entdecker" bzw. "Erstfinder" oder "Finder" meinen Pilzfund mitgeteilt, dann ist die weitere Nutzung dieser Information frei.
Es ist üblich geworden, dass sich jeder findige Jurist alle möglichen Bedingungen für alles Mögliche ausdenken kann. Sofern solche Nutzungsbedingungen gegen übergeordnetes Recht verstoßen, sind solche ausgedachten Sachen schlichtweg unbeachtlich.
Das hat nichts damit zu tun, dass die Datenbank selbst unter Urheberrechtsschutz steht und nicht von irgendjemanden ohne Erlaubnis ganz oder teilweise kopiert und gespeichert werden darf. Etwas anderes ist die Seriösität und Wahrung der Wissenschaftlichkeit der Angabe solcher Fundmeldungen.
Also: Jedermann kann die Information über Fund x in Gebiet y aufschreiben.
Einen lieben Gruß an Euch - Peter S.
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