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Urheberschutz und Pilzfunde

Geschrieben von: Peter S.
Datum: 10. Juni 2011, 11:49 Uhr


Hallo, ich erlaube mir mal, zu dem Thema noch einen neuen Thread anzufangen.

Auf Hartmuts weiter unten gestellte Anfrage sind ja einige Antworten eingegangen, die leider falsch oder mindestens unscharf sind.

Das Urheberschutzgesetz ist ein Gesetz zum Schutz geistiger schöpferischer Leistungen, geschaffen für Werke der bildenden und darstellenden Kunst.
In der Rechtsfortentwicklung hat man später auch anderen schaffenden kreativen Leistungen solcherart Schutz zugesprochen.
Die Betonung liegt auf "schaffenden". Das kann sein, eine neue Tonfolge bis hin zum Musikstück, das kann sein ein Computeralgorythmus bis hin zum kompletten Betriebsprogrammm, ein kreativ auf ein Blatt gemalter Pinselstrich bis hin zum kompletten Bild, die Architektur eines Gebäudes, ein Aufsatz, ein Essay oder ein ganzes Buch, ein kreativer Werbespruch, ein Logo ...

Im Unterschied dazu kann man einen in der Natur vorhandenen Pilz nur entdecken. Wo sollte da ein Urheberschutz herkommen. Der Pilz wurde doch nicht von mir geschaffen. Ich habe lediglich etwas unabhängig von mir Bestehendes entdeckt. Nicht einmal wenn ich den Pilz, weil er für die Wissenschaft neu ist, neu beschreiben muss, kann ich Urheberschutz am Pilz oder Fund Erlangen.
Das gilt für das erstmalige Finden eines bis dahin unbekannten Pilzes genau so wie es für die erstmalige Entdeckung eines Naturgesetzes gilt.

Wo kämen wir hin, wenn Newton für die Entdeckung der Gravitationsgesetze Urheberschutz beansprucht hätte. Würden wir dann alle schwerelos im All verschwunden sein?
Definitiv: Es gibt keinen Urheberschutz für einen Pilzfund. Was da geschrieben wurde ist rechtlicher Unfung.

Unter Urheberschutz fällt aber das von mir gemachte Foto des Pilzes, mein Aufsatz über die Entdeckung des Pilzes und natürlich auch das von mir gemalte Aquarell und sogar u. U. eine kreative Zeichnung der Mikromerkmale. Unter kreativ ist dabei eine bestimmte Anordnung auf der Zeichnung zu verstehen, etwa wie alle Coprinus - Zeichnungen von Ulje. Male ich aber lediglich 2 Kullern für die Sporen und schreibe die Maße dran, wird nicht einmal das unter Urheberschutz stehen.

So - nun käme es vielleicht noch auf Entdeckerrechte, Verwertungsrecht und Nutzungsrechte an.

Dazu kann ich ja beim nächsten mal mehr schreiben.

Soviel sei aber jetzt schon mitgeteilt: Habe ich als "Entdecker" bzw. "Erstfinder" oder "Finder" meinen Pilzfund mitgeteilt, dann ist die weitere Nutzung dieser Information frei.
Da kann auch eine seriöse Datenbank in ihren Nutzungsbedingungen schreiben was sie will. Wenn ich aus dieser Datenbank ersehe, dass Pilz xy schon 5 x in Österreich da und da gefunden wurde, dann kann der nächste diese Information selbstverständlich aufnehmen, widergeben und darf sie auch in einem Pilzbuch als Angabe verwenden. Und selbstverständlich ist die Nutzung für das Pilzbuch, was z. B. xy schreibt und malt als gewerblich einzustufen, wenn es denn über einen Verlag verkauft wird. (Unabhängig davon, dass das Finanzamt später feststellt, dass es doch nur unter Hobby fällt, weil ein Gewinn nicht zu erzielen ist).
Wie anders sollte das auch gehen, soll xy im nächsten Band seines Werkes jetzt mit einem mal behaupten, dass es den Pilz sonst nirgendwo auf der Welt gibt, obwohl er gesehen hat, dass in der österreichischen Datenbank 5 Funde davon von einem Finder stehen.
Er braucht, um diese Information weiterzugeben, auch nicht den in der Datenbank ersichtlichen Finder fragen, der nach den Bedingungen der Datenbank ja angeblich alle weiteren Rechte an seinem Fund hat.
Das Erstveröffentlichungsrecht ist mit Angabe in der Datenbank wahrgenommen worden und jetzt ist die Information für alle frei.

Es ist üblich geworden, dass sich jeder findige Jurist alle möglichen Bedingungen für alles Mögliche ausdenken kann. Sofern solche Nutzungsbedingungen gegen übergeordnetes Recht verstoßen, sind solche ausgedachten Sachen schlichtweg unbeachtlich.
Ausgedacht hat sich der findige Jurist das doch nur weil er jemanden gefunden hat, der ihm seinen geistigen Ausfluss bezahlte. (ganz am Rande: Dieser geistige ausfluss ist in einem kreativen Schaffensprozess entstanden und fällt unter Urheheberschutz.)

Das hat nichts damit zu tun, dass die Datenbank selbst unter Urheberrechtsschutz steht und nicht von irgendjemanden ohne Erlaubnis ganz oder teilweise kopiert und gespeichert werden darf.

Etwas anderes ist die Seriösität und Wahrung der Wissenschaftlichkeit der Angabe solcher Fundmeldungen.
Es ist keineswegs strafbar, wenn ich also schreibe, das Pilzart xy schon 5 mal in Österreich gefunden wurde. Es ist natürlich auch kein Plagiat a la Guttenberg, weil ich ja nur die Information verwende.
Es ist nur einfach wissenschaftlich wertlos, weil ich weder eine Quelle noch einen Gewährsmann angebe.

Also: Jedermann kann die Information über Fund x in Gebiet y aufschreiben.
Er wird es aus reinen Glaubwürdigkeitsgründen und aus Gründen der wissenschaftlichen Verwertbarkeit aber tunlichst immer mit Quellenangabe tun.

Einen lieben Gruß an Euch - Peter S.

Beiträge in diesem Thread

Urheberschutz und Pilzfunde -- Peter S. -- 10. Juni 2011, 11:49 Uhr
Danke Peter! -- Der Juergen -- 10. Juni 2011, 12:13 Uhr
Re: Danke Peter! -- MartinB -- 10. Juni 2011, 19:14 Uhr
:-)) -- Der Juergen -- 11. Juni 2011, 00:26 Uhr
Re: Urheberschutz und Pilzfunde -- Harzpilzchen -- 10. Juni 2011, 23:05 Uhr

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