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Pilze Pilze Forum Archiv 2011
Re: Pilz und Recht
Geschrieben von: Stephan Weißer Antwort auf: Re: Pilz und Recht (Myzel)
Datum: 10. Juni 2011, 17:47 Uhr
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: Riesenschirmpilze, viele (!) Täublinge und Milchbrätlinge und ich denke der
Da kann ich Alex nur zustimmen: diese Pilze fallen nicht unter die 1-kg-Regel. Diese gilt nur für ganz besondere, von Gesetzgeber offensichtlich als "wertvoll" bzw. "sammelbeliebt" eingeschätzte und einige weitere auf obskure Weise in diese Liste gelangte Arten, also z. B. Steinpilze, Pfifferlinge, Morcheln, Rotkappen usw. Eine vollständige Liste findest du in der Bundesartenschutzverordnung. D. h. dieser Förster hat dich abgemeiert, bzw. er hat mit seinem Halbwissen geglänzt. Lass dich nächstes Mal also nicht ins Bockshorn jagen: für die von dir aufgezählten Arten gilt nur das allgemeine Gewerbeverbot.
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