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Pilze Pilze Forum Archiv 2011
Pilz und Recht in NRW
Geschrieben von: hoennetaler Antwort auf: Re: Pilz und Recht (Stephan Weißer)
Datum: 12. Juni 2011, 09:36 Uhr
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Tja, zumindest für NRW gilt das auch für die nicht nach Bundesartenschutzverordnung besonders geschützten Arten. In § 61 Abs. 2 Landschaftsgesetz NRW steht nämlich: "Es ist verboten, Beeren, Pilze und wild lebende Pflanzen nicht besonders geschützter Arten in mehr als nur geringer Menge für den eigenen Gebrauch zu sammeln." Aber auch hier stellt sich in der Praxis die Frage: Was ist eine geringe Menge für den eigenen Bedarf? Jeder Pilzsammler sollte sich also genau über die gesetzlichen Regelungen in seinem Bundesland informieren. Sonst könnte es eine böse Überraschung geben. Gruß
: Da kann ich Alex nur zustimmen: diese Pilze fallen nicht unter die
: D. h. dieser Förster hat dich abgemeiert, bzw. er hat mit seinem Halbwissen
: Lass dich nächstes Mal also nicht ins Bockshorn jagen: für die von dir
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