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Pilze Pilze Forum Archiv 2011
Re: Hilfe - nur Hilfe!!!
Geschrieben von: hoennetaler Antwort auf: Re: Hilfe - nur Hilfe!!! (Mani Walter)
Datum: 15. Juni 2011, 17:59 Uhr
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Lieber Mani, in Deutschland kann niemand eine verbindliche Aussage treffen, da die Gesetzeslage halt so schwammig ist (Ausnahme: Im Bezirk Freiburg, siehe erste Antwort von Andreas). Für alle gilt das neue Bundesnaturschutzgesetz (in Kraft seit 01.06.2010). Dort heisst es in § 39 Abs. 3: "Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen." Zu dieser schwammigen Formulierung hat es bis dato augenscheinlich noch kein Gerichtsurteil (zumindest was Pilze anbelangt) gegeben. Es gibt einige, auch aus neuester Zeit, Kommentare zum Bundesnaturschutzgesetz. Vielleicht werden dort konkretere Angaben gemacht. Leider habe ich keinen Zugriff auf diese Kommentare (teure Fachbücher). Wäre mal eine Aufgabe für den Vorstand der DGfM die Kommentare in dieser Hinsicht durchzuforsten. Vielleicht hat ja auch ein Forumsmitglied Zugriff darauf. Verbindlich wären das aber auch erst durch die Bestätigung eines Gerichts in Form eines entsprechenden Urteils. Viele grüße
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