Lieber Jürgen,
: B. rubellus Krombh. ist kein taxonomisches Synonym, so Quélet selbst ausdrücklich in seiner Erstbeschreibung.
hier muss ich Dir allerdings widersprechen, schließlich hatte ich den Begriff „taxonomisches Synoynym“ gewählt, um präzise zu sein.
Wenn nämlich Quélet in seiner Beschreibung von Xerocomus rubellus Boletus rubellus Krombh. (und damit aus heutiger Sicht dessen Typus) ausdrücklich ausgeschlossen hat, so bedeutet dies lediglich, 1) dass Xerocomus rubellus Quél. und Boletus rubellus Krombh. keine NOMENKLATORISCHEN Synonyme sind (da sie nicht denselben Typus haben), und 2) dass Quélét die MEINUNG vertritt, dass es auch keine TAXONOMISCHEN Synonyme seien (d.h. dass zwei verschiedene Taxa vorliegen). Zu Punkt 2) könnten Andere gut zu einer anderen Meinung kommen, wohingegen Punkt 1) ein unumstößliches Faktum ist.
Den Unterschied zwischen nomenklatorischer und taxonomischer Synonymie halte ich keineswegs für so irrelevant, wie es den Anschein haben mag, denn er wird von vielen, die vorschnell über Synonymie reden, gern vergessen. NOMENKLATORISCHE Synonymien (zwei Namen haben denselben nomenklatorischen Typus, z.B. Boletus engelii und Xerocomellus engelii) sind in den meisten Fällen GEWISSHEITEN, zu deren Feststellung man sich nicht einmal Material (einschließlich des/der Typen selbst), sondern lediglich die relevante Literatur anschauen muss. Ganz anders liegt das hingegen bei TAXONOMISCHEN Synonymen, denn dies stellt zunächst einmal nur eine MEINUNG dar, zu der ein Bearbeiter nach dem Vergleich der Typen/Beschreibungen oder sonstigen zum Taxon gehörenden Materials gekommen ist (vgl. Frage der TAXONOMISCHEN Synonymie von X. communis ss. Bon etc. und X. rubellus). Hier kann es natürlich auch gegensätzliche Meinungen geben, und der anwendbare Name eines Taxons ergibt sich bei einer gegebenen nomenklatorischen Situation jeweils aus den vom Bearbeiter getroffenen taxonomischen Annahmen – wie sollte es auch anders sein.
Wäre nun die Frage der taxonomischen Synonymie von B. rubellus Krombh. und X. rubellus Quél. für den vorliegenden Fall nomenklatorisch in irgendeiner Weise relevant?
Solange wir in der Gattung Xerocomus und Xerocomellus bleiben, ist sie es, soweit ich sehe, nicht (Art. 11.4 i.V.m. Art. 53.1 ICBN). Würde man die Gruppe um X. rubellus auf Gattungsebene von der um X. chrysenteron trennen, könnte sie schon relevant werden. Vielleicht sollte man die alten Namen manchmal lieber in den Büchern lassen... Die Konservierung von X. rubellus gegenüber B. rubellus und (im taxonomischen Synonymiefall) gegenüber B. communis wäre sicherlich ein sinnvoller Weg.
Beste Grüße,
Jesko