: Hallo Mycel,
: In den Landes-Waldgesetzen sollte das geregelt sein. Ich habe das für
: Baden-Württemberg und meinen Kreis mal versucht zu recherchieren, und bin
: nur auf eine Aktennotiz (Briefwechsel zw. Kreis und Forstamt) gestossen,
: wo diese ominöse 1-Kg pro Person und Tag - Regel formuliert wurde -
: allerings ohne rechtliche Grundlage.
: Grüßle
: Jürgen
Hallo an alle,
ich verfolge bereits seit Jahren diese Seite und möchte mich für die vielen Hinweise bedanken. Zum Dank möchte ich mich auch aktiv einbringen. Ich habe weiterrecherchiert und zwar die Rechtslage im Südwesten. Hier der wörtliche Schriftverkehr:
""Anfrage an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald vom 13.07.2011:
Hallo, guten Morgen Frau (…),
ich bin (…) und wir führen im Freundeskreis zurzeit eine Diskussion darüber, welche Mengenbeschränkung beim Sammeln von Pilzen einzuhalten ist, bzw. was ist unter den gesetzlichen Begriffen „in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf“ und „im ortsüblichen Umfang“ zu verstehen. Gibt´s hierzu eine DVO o.ä.? Ich finde nämlich keine….
Für eine zielführende Auskunft wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald vom 15.07.2011:
Sehr geehrter Herr (…),
meines Wissens gibt es aktuell keine Pilzverordnung oder Ähnliches, in der die genauen Mengen festgelegt sind. Das Regierungspräsidium Freiburg teilte auf Nachfrage hierzu vor einigen Jahren mit, dass in den früheren Pilzverordnungen der Landkreise eine Menge von 1kg festgesetzt war. In Anlehnung hieran werde die Menge für den eigenen Bedarf auch mit 1 kg ausgelegt.
Für eine konkretere evtl. auch aktueller Auskunft bitten wir Sie, sich direkt an das Regierungspräsidium Freiburg als höhere Naturschutzbehörde zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage an das Regierungspräsidium Freiburg vom 15.07.2011:
Hallo, guten Tag,
die nachstehende an das LRA Brsg-Hochschw. gerichtete Anfrage mit der hierzu ergangenen Antwort übermittle ich zur Kenntnis mit der Bitte, mir die gesetzliche Fundstelle (Pilzverordnung ??) über erlaubte Mengenangaben hinsichtlich des Sammelns von Pilzen zu benennen.
Für Ihre Bemühungen darf ich mich im Voraus bedanken
Mit freundlichen Grüßen
Antwort des Regierungspräsidiums Freiburg vom 18.07.2011:
Sehr geehrter Herr (…),
wir bestätigen die Ausführungen des Landratsamts. Die Menge war seinerzeit nach Vorgabe des zuständigen Ministeriums auf 1kg/Person/pro Tag festgesetzt worden. Eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht.
Mit freundlichen Grüßen""
Auskunft eines Förster: Förster sind Hilfspersonen der Staatsanwaltschaft und dürfen Personen im Revier anhalten und auf Pilzbesitz kontrollieren. Werden zuviel Pilze festgestellt, ist ein Bußgeldverfahren einzuleiten und die Pilze sind sicherzustellen (nicht wegzuwerfen). Kann sich die Person nicht ausweisen, so wird über die Polizei eine Personenfeststellung getroffen. Über die Sicherstellung ist eine Quittung zu fertigen und auszuhändigen. Bei Ausländern (z.B. im hiesigen Bereich vor allem Schweizer) ist eine Sicherheit für zu erwartendes Bußgeld zu erheben. Der Zoll ist angewiesen bei Ausreisekontrollen auf Mehrmengen zu achten und pro kg Mehrmenge 100 Euro zu erheben. Hier könnt Ihr das aktuelle Merkblatt des Landratsamts Lörrach einsehen:
http://www.loerrach-landkreis.de/servlet/PB/show/1497001_l1/Merkblatt%20Sammeln%20von%20Pilze.pdf
Weiterhin viel Spaß beim Pilzefinden
Bernd