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Pilze Pilze Forum Archiv 2011
Re: Pilz und Recht
Geschrieben von: Pilzkater Antwort auf: Re: Pilz und Recht (Gábor)
Datum: 20. Juli 2011, 00:01 Uhr
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: : wir bestätigen die Ausführungen des Landratsamts. Die Menge war seinerzeit
: Hallo Bernd, : erst einmal herzlich willkommen hier im Forum!
: Was mich jetzt allerdings umso mehr interessieren würde: Es gibt ganz
: LG, Gábor Hallo Gabor,
Dass die wild wachsende Pflanzen (in dem Fall die nicht geschützten Pilze) ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort entnommen werden, ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 NatSchG in Verbindung mit § 43 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG. So zumindest nach dem Merkblatt des Landratsamt Lörrach. Achtung: Bei dem NatSchG handelt es sich um das NatSchG des Landes Baden-Württemberg und nicht um das Bundesnaturschutzgesetz. Der Begriff „in geringen Mengen für den eigenen Bedarf“ stammt aus § 2 der Bundesartenschutz-verordnung und gilt danach für die 6 wieder vom Schutz ausgenommenen Pilzarten. Für die Ausdrücke „ohne vernünftigen Grund“ und „in geringen Mengen für den eigenen Bedarf“ gilt entsprechend dem Merkblatt die Regelung 1 kg/Person/Tag und das lt. Reg.Präs. Freiburg ohne rechtliche Regelung. LG Bernd
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