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Re: Pilz und Recht
Geschrieben von: Pilzkater Antwort auf: Re: Pilz und Recht (Gábor)
Datum: 20. Juli 2011, 21:52 Uhr
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: : Für die Ausdrücke „ohne vernünftigen Grund“ und „in geringen Mengen für
: Hallo Bernd, : na ja, was passiert denn z.B., wenn sich jemand weigert, seinen Fund zu
: Denn schließlich hat Pilze sammeln sehr wohl einen vernünftigen Grund.
: Es sei denn, man schleppt demonstrativ in beiden Händen zwei große Eimer voll
: Tatsache ist doch, dass jemand, der die Aufforderung, sein Körbchen
: LG, Gábor Hallo Gabor, Du siehst es ja auch. Die Rechtslage ist total schwammig. Diese 1 kg/Pers./Tag liegen ja keine rechtlichen Regelungen zugrunde (Auskunft Reg.Präs. Freiburg). In den Gesetzen werden dehnbare Begriffe ge-braucht. Das ist die Lage bezüglich der Pilzmenge. Anders sieht es bei den Kompetenzen der Förster aus. Sie haben z.B. das Recht Dich anzuhalten, Deinen Korb zu kontrollieren, Pilze sicherzustellen, das Bußgeldverfahren gegen Dich durchzuführen und ein Bußgeld zu erheben. Natürlich alles mit Beleg oder Quittung. Die Förster haben ihrerseits Anweisungen, denen sie Folge leisten müssen. Wenn Du Dich diesen Anweisungen widersetzt, leistest Du Widerstand, der wiederum strafrechtlich geahndet werden kann. Mich wundert es, dass die Schweizer Pilzsammler, die bei der Ausreise die Pilze abgenommen bekommen und pro kg noch 100 Euro bezahlen müssen, sich nicht rechtlich wehren, bei der schwammigen Rechtslage. Aber Rechtsanwälte kosten halt auch Geld. Also, das was MYCEL passiert ist, ist nach Rechtslage die billigste und am wenigsten zeitaufwendige Art gewesen, die Sache zu bereinigen. Sie war aber rechtlich nicht korrekt. Kein Bußgeldverfahren, keine Sicherstellung der Pilze, keine Quittung. Er kann sich natürlich beschweren und evtl. Recht bekommen. Nur die Beweislage ohne Pilze und ohne Beleg ist schlecht für MYCEL Jetzt kannst Du Dir raussuchen, wie Du Dich im Wald und Flur verhältst ;-) LG Bernd
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