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Pilze Pilze Forum Archiv 2011
Re: Netzstieliger Hexenröhrling
Geschrieben von: Jorge Antwort auf: Re: Netzstieliger Hexenröhrling (Stephan Weißer)
Datum: 30. August 2011, 11:56 Uhr
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: Ich sags nochmal: das ist eine versicherungsrechtliche Frage. Es gibt eine
Hallo Stephan, vielleicht wurde ein Post von mir hierzu übersehen: aus: http://www.dgfm-ev.de/sites/default/files/Positivliste_0.pdf Zitat (hier)aus der aktuellen Positivliste der DGfM (Diskussionsvorschlag): [...]
Also gibt gerade die DGfM den PSVen die Möglichkeit Pilze freizugeben die nicht auf der Liste sind. Die Versicherungen können da nicht kategorisch "Haftung" ausschließen. Haftplichtversicherungen springen ja nur dann für den Versicherten ein, wenn dieser ja gerade etwas fahrlässig falsch gemacht hat, denn wenn jemand etwas weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht hat besteht ja gerade keine gesetzliche Haftung. Beispiel: Wenn ich ein grundsätzlich ruhiges Kleinkind auf dem Bürgerteig nur leicht an der Hand halte und es mir überraschenderweise entflieht und es fast unter ein Auto gerät, fast nur weil der Fahrer schnell reagiert hat und sein Auto an den nächsten Mauer demoliert hat, zahlt eine Haftpflichtversicherung nicht. Grund die Versicherung zahlt nur wenn ich etwas falsch gemacht habe, nicht wenn jemand nur geschädigt wurde. Solange ich meine Aufsichtspflicht nachgekommen bin hafte ich nicht. Will ich daß die Versicherung dem guten Autofahrer seinen Schaden ersetzt muss ich behaupten, daß mein Kind unruhig ist und sich immer wieder losreist und ich halt nicht richtig aufgepasst habe; das wäre jedoch Versicherungsbetrug. Gruß Jorge
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