: Hallo Matthias,
: freilich mit dem Vermerk "s. auct."
: Es geht nicht hier nicht darum, ob eine Art anerkannt wird, sondern darum,
: welcher für eine Art, die man anerkennt (in diesem Falle das weite Konzept
: von Blutrotem Röhrling einschließlich Eichenfilzröhrling), der anwendbare
: Name ist. Hier vertreten L.& S. eben die Ansicht, dass der Name X.
: communis zwar von bestimmten Autoren (i.e. Bon, Redeuilh) für die Art, die
: sie im Kopf haben, angewandt wurde, dass diese Anwendung aber falsch bzw.
: unsicher sei. Sprich: Ihrer Ansicht nach ist es nicht hinreichend
: wahrscheinlich, dass sich Bulliards Beschreibung tatsächlich auf den
: Eichenfilzröhrling bezog. Genau das bedeutet der Vermerk "s.
: auct."
: Eine Beschreibung, die ungültig sein könnte, gibt es doch bei L.& S.
: überhaupt nicht. Nach dem ICBN können Erstbeschreibungen oder
: Neukombinationen "ungültig" sein - aber um diesen Fall geht es
: doch hier nicht, sondern nur um die Frage, ob der anwendbare Name richtig
: gewählt wurde.
: Nur nebenbei bemerkt, wird das Prioritätsprinzip, nach dem der älteste
: gültige Name anzuwenden ist, auch in anderer Hinsicht eingeschränkt, wenn
: es etwa um die Stabilität der Nomenklatur geht (eigentliches Anliegen des
: ICBN). Oder nennst Du Amanita citrina etwa Amanita mappa?
: Viele Grüße,
: Jesko
Hallo Jesko,
es ist schon eine Weile her und als ich das Buch neu bekommen hatte war aufgefallen das nicht der älteste Name genutzt wurde, hatte da mal mit dem Christoph Hahn telefoniert und der hatte mir gesagt das es so nicht gültig ist da der ältere Name nicht verwendet wird. Da der Christoph sich ein wenig mit der Materie auskennt habe ich es so angenommen und sehe keine Grund daran zu zweifeln,
viele Grüsse
Matthias