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Pilze Pilze Forum Archiv 2011
Re: Netzstieliger hexenröhrling
Geschrieben von: Jorge Antwort auf: Re: Netzstieliger hexenröhrling *PIC* (Karl-Heinz)
Datum: 31. August 2011, 01:13 Uhr
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Nachtrag: zur Wertigkeit gesetzter Normen unterhalb der Satzungsebe (hier Prüfungsprotokoll der DGfM) möge die Wertikeit des § 1300 Bürgerliches Gesetzbuchs vergleichshaft hernagezogen werden. Obwohl das sogenannte Kranzgeld (Entschädigung der jungfräulich Verlobten, die ihrem Verlobten den außerehelichen Beischlaf gestattete in dem Falle daß die Verlobung aufgelöst wurde) im § 1300 BGB bis 1998 materielles Recht gewesen ist, so ist dieses schon über 25 Jahre vor Streichung dieses Paragraphen in der herschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur als juristisch irrelevant und verfassungswiedrig eingestuft worden. Ansprüche aus dieser Rechtsnorm wurden zuletzt 1973 zugesprochen. Normen, auch wenn sie überholt oder fehlerhaft sind, bestehen als solche bis zu dem Zeitpunkt wo sie abgeschafft werden, auch wenn sie aufgrund neuerer Erkentnisse keine Wirkung bzw. Konsequenz haben. Ich möhte hier nicht behaupten, daß das Prüfungsprotokoll der DGfM keine Relevanz mehr hat, sondern möchte gerne nur veranschaulichen, daß eine reine Berufung auf diese nicht unbedingt als Argument dienen kann, hier gehört noch etwas mehr dazu. Gruß Jorge
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