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Pilze Pilze Forum Archiv 2011
Re: Geringe Mengen = 200 g in der Eifel
Geschrieben von: Heinz Ebert Antwort auf: Geringe Mengen = 200 g in der Eifel (llloo)
Datum: 2. Oktober 2011, 21:28 Uhr
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Hallo alle, es ist nicht nur die Bundesartenschutzverordnung, die das Sammeln beschränkt. In Rheinland-Pfalz gibt es seit einigen Jahren das Landes forstgesetz, und in anderen Bundesländern übrigens auch.
Eine Definition der "geringen Menge" (BArtSchVO) erolgte nirgends, und die Menge eines "Handstraßes" bei Pilzen ist regelrecht dümmlich formuliert. Tatsache ist jedoch, dass diese Beschränkung nun für Pilze allgemein formuliert ist, und nicht nur für die artengeschützten. Eine klare Konsequenz für die Unkenntnis der kontrollierenden Vollzugsbeamten. Man kann darüber denken, wie man will, aber ich habe auch etwas gegen Raffer. Einem Ratsuchenden, der mit einem Kofferraum VOLL mit Samtfußkrämplingen (!) habe ich seinerzeit eine Auskunft verweigert. Ziel dieser Gesetzgebung war ja sicher nicht, dem "normalen" Pilzesammler den Spaß zu verderben, sondern das gewerbliche und übermäßige Sammeln einzuschränken. Da geh' ich auch konform. Wer sich für "sein" Bundesland informieren möchte (es sind nun mal Länder- Gesetze) findet hier Informationen:
Beste Grüße aus der ausgetrockneten Vulkaneifel, Heinz Ebert : Hallo
: das ist ja wohl ein Witz und reine Willkühr.
: : was haltet ihr davon.
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