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Pilze Pilze Forum Archiv 2012-13
Irgendwas passt da wieder nicht richtig zusammen..
Geschrieben von: Stephan Weißer Antwort auf: Bäume im NSG fällen für illegale Radler (42)
Datum: 20. Februar 2012, 10:44 Uhr
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... wie so oft, wenn über Internet eine vermeintlich skandalöse Sau durchs Dorf getrieben wird. Angenommen, es habe sich ein sogenannter Dirtbiker bei der Ausübung seines zweifelhaften Freizeitvergnügens tatsächlich eine Verletzung durch herabfallende Äste zugezogen (er kann wohl kaum den Förster wegen Herumstehenlassens dicker Bäume verklagen, nachdem er gegen einen solchen gefahren ist...). Wie will er denn etwaige Ansprüche gerichtlich geltend machen, ohne sich selbst wegen unbefugten Betretens/Nutzens eines Naturschutzgebietes anzuzeigen? In diesem Fall könnte man doch seine Ansprüche wegen erlittener Verletzungen verrechnen mit dem Bußgeld für das Herumfahren im Naturschutzgebiet, bzw. das Bußgeld einen Tick höher ansetzen, so dass er mit einem negativen Saldo aus diesem Prozess rausgeht. Hat man einen gescheiten Richter, wäre dies kein Problem. Ich fürchte, die Sache mit den abzuholenden Bäumen hat einen ganz anderen Hintergrund. Auf diese Weise könnte sich ein Grundbesitzer unter Beachtung aller Rechtsvorschriften elegant von ein paar alten unliebsamen Bäumen trennen, die ihm schon lange ein Dorn im Auge sind. Holzauge sei wachsam, vor allem bei den Sachen, die über Internet verbreitet werden!
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