: Hallo Nannette,
: es dürfen bei uns schon einige Arten die in der Bundesartenschutzverordnung
: stehen gewerblich gesammelt und gehandelt werden, dazu muss ein
: Sammelschein von der Unteren Naturschutzbehörde ausgestellt sein (so ist
: es zumindest in Bayern). Ein seriöser Händler wird da sicher auch darauf
: hinweisen, hier mal ein Beispiel dafür:
: http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/stadtleben/wie-ware-es-mal-mit-einer-krausen-glucke-1.2251941
: viele Grüsse
: Matthias
Hallo Matthias,
interessant, war mir so noch nicht bekannt. Mit dieser Genehmigung sollte dann nur noch auf die Frische der Ware geachtet werden. Dann sollt ichs wohl zufrieden sein ;)
Viele Grüße Nannette.