Hallo Wilhelm,
vorab, das ist ein wunderschönes Foto zweier coprophiler "Großpilze". Kompliment!
Nun zu deiner Frage bzgl. der Definition von Großpilzen.
Eine Diskussion hierzu wurde im DGfM-Beirat "Rote Liste" vor einigen Jahren geführt.
Da ich seinerzeit zur Mitarbeit an der RL eingeladen war, erreichte mich 2007 ein Brief zu dieser Problematik, aus dem ich gern zitiere:
Zitat:
"Die Mutigen geben numerische Größen an. In diesem Falle liegen die Werte für Großpilze immer über 1 Millimeter. Bei Gärdenfors (2000), Rote Liste Schweden, steht z.B. „larger than ca. 1 mm“. Bei Wöldecke (1995), Rote Liste Niedersachsen, findet man: „Fast alle Großpilze sind über 3 mm groß.“ Bei Dörfelt und Jetschke (2001), Wörterbuch der Mycologie, ist formuliert: „Als Makromyceten werden Pilze mit Fruchtkörpern angesehen, die in irgendeiner Ausdehnung im Schnitt 5 mm überschreiten“."
Zitat:
"Nach Erörterung des Problems im DGfM-Beirat „Rote Liste“ wird folgendes festgelegt:
Großpilze sind Arten, deren Fruchtkörper, Stromata oder Plectenchyme im Zustand der Sporulation in ihrer größten Ausdehnung eine durchschnittliche Größe von wenigstens 2 mm (≥ 2 mm) erreichen."
Wie gesagt, Stand 2007. Ob das noch aktuell ist, weiß ich leider nicht.
Für mich hatte sich damit meine Mitarbeit an der RL erledigt, da die Pilze, mit denen ich mich üblicherweise beschäftige, meist kleiner als dieses geforderte Mindestmaß sind! :-(
Ich fand das ziemlich dogmatisch und nicht sonderlich glücklich.
Nobi
PS: Kann es sein, dass wir uns im Frühsommer im Pilzmuseum in Treffen trafen; wo auch sonst ;-) Du warst mit Björn unterwegs?