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Hallo liebe Pilzfreunde und PSV,
heute kam ein Mensch bei mir zu Hause vorbei. Woher er meinen Namen und die Adresse hatte, kann ich nicht sagen. Er hatte wohl ein Kästchen mit vermeintlichen Psilos dabei. Da ich nicht daheim war, kann ich nicht sagen, ob es wirklich welche waren. Mein Mann hat ihn wieder weggeschickt mit der Bemerkung, dass ich a) meine Prüfung noch gar nicht abgelegt habe und somit auch keine Beratung durchführung und b) dass, selbst wenn dies so wäre, kein PSV Psilos freigeben würde. Nun frage ich mich: Wir wäre eigentlich die richtige Reaktion auf ein solches Ansinnen. Aus dem Bauch raus würd ich ähnlich reagieren und den Mann mit seinen Pilzen wieder wegschicken, aber kann man das so verantworten, auch ohne PSV zu sein. Und wie handhabt das ein geprüfter Sachverständiger?
Würde mich über einige Antworten freuen. Also um nochmal festzustellen, ich würde ohnehin auch bei Speisepilzen keine Freigabe erteilen, wenn nicht ein PSV zur Absicherung noch dabei wäre.
LG Nannette.
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