Hallo Nannette,
Ich würde das wie coco handhaben.
Und für mich ist der Unterschied PSV oder Nicht-PSV vor allem der, das manchen Leuten das hilft, meinen Aussagen zu trauen. (Wenn man als PSV denen die Satansröhlingsmahlzeit vermiest, geht das leichter als ohne den Ausweis.)
Die Versicherung habe ich da eigentlich kaum im Blick, weil entweder bin ich sicher oder ich bin es nicht - das macht für mich keinen Unterschied. Vielleicht ist das naiv, wenn ich irgendwelche Versicherungsfälle gar nicht erst auf dem Schirm habe, aber man kann die ganze Sache auch etwas weniger bürokratisch sehen.
Es kommt ja auch vor, dass ich Leute über Pilze berate, wo ich ausdrücklich nicht als PSV tätig bin - neulich kam der viel diskutierte Riesenbovist per Bild und ich gebe ja auch Bekannten, deren Wissen ich einschätzen kann, anders Auskunft. Wenn mir meine Schwester z.B. einen Flockenstieligen Hexenröhrling beschreibt, habe ich kein Problem, ihn so und als essbar zu benennen. Und ich will sie bestimmt nicht vergiften!
Man muss halt jede Situation für sich betrachten und es könnte auch Leute und Situationen geben, denen ich vielleicht keine (rein sachliche) Auskunft über ihre Psilos geben würde, weil es mir in dem Fall unverantwortlich vorkäme.
Viele Grüße,
Tanja
: liebe nannette,
: allgemeingültige antworten gibt´s auf diese fragen sicher nicht, aber
: subjektive: 1. wenn mich als psv jemand wegen vermeintlicher
: spitzkegeliger kahlköpfe mit bestimmungsfragen aufsucht, dann beantworte
: ich diese fragen fast immer. natürlich weise ich auf die mit dem etwaigen
: konsum einhergehenden möglichen risiken hin. ich sehe mich aber nicht in
: der rolle, über mutmassliche motivation und beweggründe des ratsuchenden
: zu richten. man ist schliesslich pilzsachverständiger und nicht
: drogenberatungsstelle. wer mit einem solchen anliegen kommt, ist erheblich
: reflektierter und vernünftiger, als derjenige, der irgendwelche kleinen
: wiesenpilze einfach verzehrt und dann in den entsprechenden foren die
: grosse hysterie schiebt. weshalb also wegschicken? eine bestimmung ist
: schliesslich noch keine freigabe zum verzehr. letztere ist bei
: rauschpilzen grundsätzlich ausgeschlossen, denn halluzinogene pilze sind
: giftpilze und basta.
: 2. einem ratsuchenden pilze zu bestimmen erfordert m.e. nicht unbedingt einen
: psv-ausweis, aber absolute artenkenntnis. wenn ich den vorgelegten
: fruchtkörper nicht kenne, dann hilft mir der ausweis auch nicht. wenn ich
: ihn kenne, dann sage ich es auch und die bestimmung ist mit ausweis nicht
: richtiger als ohne.
: lg coco