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Pilze Pilze Forum Archiv 2012-13
Re: Allgemeine Frage
Geschrieben von: Peter S. Antwort auf: Re: Allgemeine Frage (oern1)
Datum: 18. September 2013, 08:24 Uhr
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. : Aber dann stimmt dieses Beispiel/ Aussage nicht, die Haftplicht übernimmt
Hallo, ich war ungenau, weil ich ein Gerichtsverfahren und gleichzeitig staatsanwaltliche Ermittlungen in mein Beispiel verpackt hatte. Die Haftpflichtversicherung übernimmt aber selbstverständlich auch die Anwaltskosten im Zivilprozess. Du hast aber natürlich recht. Für die Frage der Vertretung bei den strafrechtlichen Ermittlungen per se tritt die Haftpflichtversicherung als solche nicht ein. Beste Grüße - Peter
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