@ Martin,
ja du hast recht, genauso ist es.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim
: Hallo Jürgen,
: da gibt es schon einen Unterschied. Zwar ist das Sammeln von Steinpilzen per
: Artenschutzverordnung
: http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/anlage_1_26.html
: genauso verboten wie das Sammeln von Trüffeln, allen Hygrocyben und noch so
: einigen Arten wie Pfifferlinge, Morcheln, Birkenpilze...
: Ausnahmen müssen bei der zuständigen (oberen) Naturschutzbehörde beantragt
: werden, selbst wenn das Sammeln nur zu wissenschaftlichen oder
: dokumentarischen (fürs Herbar) geschieht.
: Allerdings gibt es eben für Steinpilze, Morcheln, Pfifferlinge, Birkenpilze
: und Rotkappen eine Ausnahme vom Sammelverbot: die berühmten 1-2 Kilo pro
: Sammler für den persönlichen Bedarf, die pro Tag antragsfrei gesammelt
: werden dürfen. Diese Ausnahme erstreckt sich aber nicht auf (wild
: wachsende) Trüffeln.
: Daß die Gefahr für Pilzvorkommen in Wahrheit kaum vom Sammler, sondern von
: der Zerstörung der Lebensräume ausgeht, wissen wir beide. Leider wird das
: in den Naturschutz-Gesetzen (noch?) zu wenig berücksichtigt.
: lg
: Martin