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Re: Forumstreffen 2014 (Hameln-Pyrmont?)

Geschrieben von: AK_CCM
Datum: 24. Februar 2014, 13:29 Uhr

Antwort auf: Re: Forumstreffen 2014 (Hameln-Pyrmont?) (42)

Hallo Thomas,

hier noch der Artikel aus dem Waldgesetz für Bayern (BayWaldG):

Art. 13
Betreten des Waldes

(1) 1 Das Betreten des Waldes zum Zweck des Genusses der Naturschönheiten und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet. 2 Die Ausübung dieses Rechts wird nach Maßgabe der Vorschriften des V. Abschnittes des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) gewährleistet. 3 Weitergehende Rechte auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

(2) 1 Die Ausübung des Rechts nach Abs. 1 erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. 2 Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundeigentümer oder sonstiger Berechtigter nicht begründet.

(3) 1 Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. 2 Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.

Da steht auch nichts von Gruppen. Aber wer weiß, welche Verordnungen außerdem beachtet werden müssen. Im übrigen kann man Bayern nicht mit Restdeutschland vergleichen... :-D

Gruß, Andreas

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