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Frage wurde beantwortet
Geschrieben von: Ingo Jürgens Antwort auf: Verantwortungsarten (Ingo Jürgens)
Datum: 16. September 2014, 20:21 Uhr
Von einem Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde erhielt ich die Auskunft, dass der Schutz uneingeschränkt auch im Bereich von Grünanlagen gilt. Probleme könnte es allerdings bei der Akzeptanz geben. Daran, dass bestimmte Tiere und Pflanzen einem strengen Schutz unterliegen, hätten sich Planer, Behörden und Bevölkerung mittlerweile so halbwegs gewöhnt, aber jetzt auch noch Pilze? Bin gespannt, wann die (bisher ja nur vorgeschlagenen) Pilz-Verantwortungsarten den Status und Schutz von FFH-Arten erhalten und welche Möglichkeiten sich dem Naturschutz (in Bezug auf Pilze) dann bieten. LG Ingo
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