Hallo zusammen,
ich glaube nicht, dass es Urheberechte verletzt, wenn ein Pilzfreund mir die Boletushefte in gescannter Form geben würde.
Von bis? sind sie in meinem Eigentum. Ich möchte sie auch nicht abgeben, sondern mir das einscannen ersparen.
Ach ja, der Scan sollte entweder schon mit OCR sein oder wenigstens über eine nötige dpi-Zahl (>200-300)) selbigen ermöglichen.
Kritik an meiner Anfrage ist mir ebenso willkommen, wie Scans.
Ich könnte meine Boletushefte auch an jemanden verleihen, der sie für sich und mich einscannt...
LG, Jens
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