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Re: Rote Liste und Artenliste Sachsens -Pilze_
Geschrieben von: Andreas Antwort auf: Re: Rote Liste und Artenliste Sachsens -Pilze_ (Krötenhocker)
Datum: 16. Juni 2017, 06:54 Uhr
Hallo Jens, : Nein, gültig erst durch eine neue Publikation später, also anderes Jahr. Was
Henry hat viele Cortinarien ungültig publiziert. Die heißen dann z.B. Cortinarius xy Henry 1957 ex Henry 1989. Man kann sie aber genausogut Cortinarius xy Henry 1989 nennen - der Verweis auf die ursprüngliche ungültige Publikation ist nomenklatorisch unwichtig, weil ja eh nicht gültig. Die Gültigkeit des Namens xy beginnt erst ab 1989, wenn es um eine Priorität zu einem gleichnamigen Konkurrenten ginge. In der Publikation von 1989 wird/muss ein Verweis auf die frühere ungültige Publikation sein. So ein Beispiel meinst Du vermutlich? : Ich habe fast alle Daten von Mykobank. Also die Liste aller dort aufgeführten
: Ich würde gerne aus der Summe der Daten später Teilsummen bilden können. Z.B.
: Nein, die MB-Nummer ändert sich nicht. Oder besser ausgedrückt. Ist der Name
: Das zu den ganzen Neukombinationen wegen der "Genetik". Verstehe - jedenfalls was Du machen möchtest, wenn auch noch immer nicht so ganz warum ... beste Grüße,
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