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Re: Deutsche Steinpilze verkaufen...?

Geschrieben von: leofelsle
Datum: 10. Oktober 2017, 13:32 Uhr

Antwort auf: Re: Deutsche Steinpilze verkaufen...? (Stephan Weißer)

: Hallo,
: das mit dem Eigenbedarf ist nur eine grundsätzliche Regelung. Hast du einen
: Gewerbeschein und eine Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde (die kann
: man beim Landratsamt beantragen), darfst du für gewerbliche Zwecke
: sammeln. Es gibt in Deutschland Wälder bzw. Landkreise, da könnte man
: Steinpilze mit der Sense mähen, und im darauffolgenden Jahr stehen sie
: trotzdem wieder da.
: FG
: Stephan

hallo Stephan,
das ist natürlich prinzipiell richtig, was Du schreibst, aber ganz so einfach ist es denn meistens doch nicht. Es gibt sicher gewaltige Unterschiede wie das auf dem Landratsamt geregelt ist, aber rechtlich ist es so, dass für die besonders geschützten Pilze mit Ausnahmegenehmigung eigentlich die obere Naturschutzbehörde (RP) zustimmen muss. Wie weit das auf dem Landratsamt überhaupt bekannt ist, ist eine andere Sache. Dann braucht es einen Kenntnisnachweis (wie immer der auch erbracht wird, manchmal reicht auch ein behördenbekannter Bürge) Es können Auflagen gemacht werden über die gesamt gesammelte Menge bestimmter Arten (Kontrolle??)und die Gebiete, in denen gesammelt werden darf. Dann muss man (bei uns in SHA) einen jährlichen Bericht schreiben, welche Pilze man wo gesammelt hat und schlussendlich kostet das auch noch jährlich Geld (sehr unterschiedlich viel in den Kreisen). Deshalb sind die Sammelerlaubnisse relativ selten und lohnen sich nur dort, wo es zuverlässig große Mengen gibt.

Gruß
Michael

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