Gesendet von udo am 04. Juli 1999 um 22:23 Uhr:
Dies ist eine Antwort auf: Rechtliche Situation?? gesendet von Dafty am 04. Juli 1999 um 18:01 Uhr:
: Halli Hallo !
: Kann mir einer von Euch sagen, wie denn die rechtliche Situation bei Psilocybinhaltigen Pilzen ist? Darf ich sie sammeln aber nicht essen? Anbauen aber nicht "ernten" ?
: Danke
: Dafty
Hi,
ja, so ähnlich ist es tatsächlich.
Die Pilze dürfen als (z.B.) Anschauungsmaterial gesammelt werden. Sie dürfen auch angebaut werden...als Anschauungsmaterial.
Der Verzehr und/oder Verkauf fällt jedoch unters Betäubungsmittelgesetz! Ist also strafbar.
Doch: wer kann es einem ahnungslosen Pilzsammler übel nehmen, wenn er ein paar Pilze gesammelt und zum Würzen getrocknet hat, und sie aus versehen mit Psilocybinhaltigen Pilzen verwechselt hat?
Das heißt, wenn man beim Sammler nicht gerade Bücher und ähnliches Material über den Gebrauch von Psilos findet, liegt rechtlich kein verstoß vor. Die Pilze werden jedoch (natürlich nur zum Schutz der Person), mitgenommen und vernichtet.
bis denn
udo