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Re: südliches Kanton Zürich

Boletus ⌂, (vor 7382 Tagen) 1.635 Beiträge @ Wookie Trix

Hallo,

In der Schweiz ist es Vorschrift, Pilzfunde von einem amtlich ausgewiesenen
Pilzkontrolleur durchsehen zu lassen.

Stimmt so nicht! Pilzkontrolle wird jedoch dringend empfohlen.

Hilfreich ist in diesem Zusammenhang, abzuklären, welche Pilze von
der Pilzkontrolle freigegeben sind. So darf z.B. der Perlpilz in der
Schweiz nicht mehr zu Speisezwekcne gesammelt werden (Verwechslungsgefahr
mit anderen Pilzen aus der Familie der Amantitaceae (Fliegenpilz,
Knollenblätterpilz ect. Auch die Hexenröhrlinge und Pilze aus der Familie
Cortinariacea werden u. U. vom Pilzkontrolleur einbehalten, ebenso weisse
Trichterlinge. Lorcheln dürfen auch nicht mehr zu Speisezwecken gesammelt
werden. Man schreibt ihnen genmutierende Substanzen zu.

Grundsätzlich hält man sich an die Liste in der Eidg. Verordnung für Speisepilze. Als Kontrolleur kann und darf man, je nach Kenntnisstand, weitere Arten freigeben, bzw. auch Arten die auf der Liste aufgeführt sind mangels Kenntnis der Art, zurückhalten. Selbstverständlich ist jeder Kontrolleur in der Lage die gängigsten Speisepilze zu kennen. Die erwähnten Arten Perlpilz, Schleiereule und der Flockenstielige Hexenröhrling sind in der Speisepilzliste enthalten und werden immer freigegeben. Einige Arten sind in der Liste aufgeführt die ich niemals freigebe. So z.Bsp. Orangeschneckling, den Pechschwrzen Milchling, Weichritterlinge und einige mehr.

Herzliche Grüsse
Sepp

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