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Kleine Korrektur

Andreas ⌂, (vor 7376 Tagen) 8.003 Beiträge @ Stephan Weißer

Für alle nicht aufgeführten Pilzarten gilt der Schutz nicht. Das heißt, eine
etwaige Mengenbeschränkung beim Sammeln kann auch höchstens für die
aufgeführten Arten gelten.

Hallo,

das stimmt so nicht, auch die Menge aller nicht geschützten Pilze (Beeren, Pflanzen, ...) ist reglementiert.
Dazu kann ich nur auf den fundierten Beitrag von Robby_B (unten) verweisen und bitten, den genau durchzulesen. Insbesondere der Paragraph 45 ist hier von Bedeutung:

§ 45 Aneignung von Pflanzen und Früchten
(1) Jedermann hat das Recht, in der freien Landschaft wild lebende Pflanzen, Beeren, Früchte oder Pilze der nicht besonders geschützten Arten in ortsüblichem Umfang sich anzueignen sowie Blüten, Blätter oder Zweige in Mengen, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, zu entnehmen. Die Ausübung dieses Rechts hat pfleglich zu erfolgen. Rechtsvorschriften, die das Aneignungsrecht nach Satz 1 sowie das Betreten der Landschaft in Schutzgebieten einschränken, bleiben unberührt.

(2) Das Sammeln von wild lebenden Tieren und Pflanzen [und Pilze, Anm. von mir] der nicht besonders geschützten Arten für den Handel und für gewerbliche Zwecke bedarf, unbeschadet der Rechte Dritter, der Erlaubnis der Naturschutzbehörde. Die Erlaubnis kann zum Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen mit Nebenbestimmungen verbunden werden. Sie ist zu versagen, wenn ein Schutz durch Nebenbestimmungen nicht gewährleistet ist.

Damit ist ganz klar geregelt, dass auch von den nicht unter explizitem Schutz stehenden Arten nur "in ortsüblicher Menge" gesammelt werden darf und ohne besondere Genehmigung auch die nicht geschützten Arten nicht für "Handel und gewerbliche Zwecke" gesammelt werden dürfen.
Mal eben 5 Kilo Maronen mal eben dem Gasthaus nebenan zu überlassen und dafür ein paar Freibier abzugreifen wäre somit schon hart an der Grenze der Ordnungswidrigkeit .... Von einen Kofferraum voll Maronen und ähnlichem, mit dem Ziel der Veräußerung an die Gastronomie gesammelt, wollen wir da gar nicht reden - das ist ganz klar verboten!

beste Grüße,
Andreas

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