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Pilze auf dem Markt oder Restaurant! Frage dazu

Jogi, (vor 7359 Tagen)

Hallo Leute,

ich hab da mal ne rechtliche Frage zum Thema Pilze
für das Rastaurant:

Also, ein Restaurant bietet ein Steinpilz-Menü mit dem Hinweis
"...aus der Region".

Frage:
Wo bekommt er diese Steinis her?
Wird jeder Steine genau untersucht von einem Sachverständigen?
Gibt es Bestimmungen zur Lagerung (Lagerdauer)?
Was sind die Kriterien, einen Pilz abzulehnen?

Ich selbst wollte einem hiesigen Lokal schon meine Pilze
anbieten. Geht natürlich nicht, ist verboten, weiß ich!

Aber es geht ums Prinzip. Wenn ich Steinpilze im Restaurant esse,
woher weiß ich, dass auch nur Steinis drin sind?

Ich meine auch, was da teilweise an Mengen von Pilzen auf den Märkten
verkauft wird: wer prüft die alle?

Uff... ich hoffe Ihr wisst so ungefähr was mich beschäftigt, oder???

Grüße

Jogi

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Gewerbliches Sammeln

timf, (vor 7359 Tagen) @ Jogi

Hallo Jogi,

soviel ich weiß, kann jeder auch gewerblich Pilze sammeln und verkaufen. Man braucht nur eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers/Nutzungsberechtigten oder der entsprechenden Gemeinde/Stadt und kann dann z. B. bis zu 50 KG Steinpilze pro Jahr aus einem bestimmten Waldgebiet entnehmen.

Gruß
Tim

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Re: Pilze auf dem Markt oder Restaurant! Frage daz

Steininger, (vor 7359 Tagen) @ Jogi

Hallo,
gute Frage(n)! Also angesichts der zur Zeit angebotenen deutschen Steinpilze auf den Märkten habe ich mich auch schon gefragt, wer die prüft und ob die alle eine Ausnahmegenehmigung haben. Werde morgen in Mainz mal freundlich fragen.
Gruß!
Steininger

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Re: Pilze auf dem Markt oder Restaurant! Frage daz

Marcell Rost, (vor 7359 Tagen) @ Jogi

Hallo,

ich glaube nicht das jeder Steinpilz von einem Sachverständigen untersucht wird. Aber ich glaube das ein Koch in seiner Ausbildung auch genügend über Pilze lernt, das er einen Steinpilz erkennen kann. Allerdings möchte ich nicht darauf wetten, dass die auch madenfrei sind.

Interessant ist es aber auch Pfifferlinge im Restaurant zu bestellen. Ich habe schon mehrfach erlebt, das Pfifferlinge angeboten werden, man aber eine sogenannte Gastro Mischung aufgetischt bekommt. Diese Gastro Mischung besteht zu 70 Prozent aus Stockschwämmchen und 30 Prozent Pfifferlinge. Ich habe mal 9,80 Euro für eine Portion bezahlt und auch da hatten die die Frechheit besessen mir eine solche Mischung anzubieten. Natürlich merken das von 100 Leuten max. einer, aber ich betrete ein solches Lokal nie wieder. Das ist reine Geldgier und in einer Soße fällt das tatsächlich kaum auf, zumal die gezüchteten Stockschwämmchen dicker sind.

Viele Grüße,

Marcell

Hallo Leute,
ich hab da mal ne rechtliche Frage zum Thema Pilze
für das Rastaurant: Also, ein Restaurant bietet ein Steinpilz-Menü mit dem
Hinweis
"...aus der Region".
Frage: Wo bekommt er diese Steinis her?
Wird jeder Steine genau untersucht von einem Sachverständigen?
Gibt es Bestimmungen zur Lagerung (Lagerdauer)?
Was sind die Kriterien, einen Pilz abzulehnen?
Ich selbst wollte einem hiesigen Lokal schon meine Pilze
anbieten. Geht natürlich nicht, ist verboten, weiß ich!
Aber es geht ums Prinzip. Wenn ich Steinpilze im Restaurant esse,
woher weiß ich, dass auch nur Steinis drin sind?
Ich meine auch, was da teilweise an Mengen von Pilzen auf den Märkten
verkauft wird: wer prüft die alle?
Uff... ich hoffe Ihr wisst so ungefähr was mich beschäftigt, oder???
Grüße
Jogi

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falsch!

Andreas ⌂, (vor 7359 Tagen) @ timf

Hallo Jogi,
soviel ich weiß, kann jeder auch gewerblich Pilze sammeln und verkaufen. Man
braucht nur eine schriftliche Erlaubnis des
Eigentümers/Nutzungsberechtigten oder der entsprechenden Gemeinde/Stadt
und kann dann z. B. bis zu 50 KG Steinpilze pro Jahr aus einem bestimmten
Waldgebiet entnehmen.
Gruß
Tim

Hallo Tim,

nein, das ist so einfach nicht. Bei Pilzen die NICHT in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind dürfte es relativ einfach sein, eine Erlaubnis zu bekommen. Immerhin musst Du aber erst mal ein Gewerbe angemeldet haben. Dann ist die zuständige Behörde zur Genehmigung meines Wissens die untere Naturschutzbehörde, denn in jedem Bundesland regelt das Landesnaturschutzgesetz dass (sinngemäß) "auch von nicht geschützten Arten nur die maßvolle Entnahme für den Eigenbedarf gestattet ist".
Beim Steinpilz, der ja in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt ist, muss das jeweilige Regierungspräsidium seinen Segen dazu geben.

Des weiteren brauchst Du die Genehmigung des Waldbesitzers, wenn Du dort gewerblich sammeln willst.

Das Privatrecht, den Wald zu betreten und sich für den Eigenbedarf Früchte, Beeren, Pilze und Pflanzen anzueignen, bleibt davon natürlich ausgenommen.

beste Grüße,
Andreas