fahrlässige Körperverletzung
Hallo!
Ich bin weit entfernt, diese Pilze irgendwo bestellen zu wollen, würde aber sagen, dass der versehentliche Versand von Grünblättrigen Schwefelköpfen an fahrlässige Körperverletzung grenzt. Ich würde mir mal durch den Kopf gehen lassen, die Kumpels zu verklagen, wenn jeder Zweifel wirklich ausgeschlossen ist.
Gruß
Damijan