Re: Förster, Jäger und andere Halunken ;-)
Hallo Ismene,
grundsätzlich gilt in Deutschland (und in einigen weiteren, vergleichsweise wenig Ländern) ein allgemeines Betretungsrecht.
Zum Beispiel : Bayern ((Hallo Birgit, ich grüße Dich!) a) Eigenlob :"Der Freistaat Bayern ist das einzige Land in der Bundesrepublik Deutschland, das sowohl in seiner
Verfassung als auch im Naturschutzgesetz festgelegt hat, daß jeder freien Zutritt zu allen Teilen der freien Natur hat, insbesondere zu Wäldern und zu Seeufern. Grundstückseigentümer können dieses Betretungsrecht nur in besonderen Ausnahmefällen verweigern, wofür sie eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes brauchen." b) der Gesetztestext: "Bayerische Verfassung
Art. 141 Abs. 3: Recht auf Naturgenuß
(3) Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und
Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann
gestattet. Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Staat und Gemeinden sind berechtigt
und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen Landschaftlichen Schönheiten
freizuhalten und allenfalls durch Einschränkung des Eigentümerrechts freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks
anzulegen."
Weiterhin : http://members.aol.com/vfdreiten/Bayern/gesttxt.htm#BayNatSchG0
Dir in SH helfen so Tips nicht viel, ich weiß, aber es gibt vom SH Forstamt auch ne Internetseite mit ähnlichen Informationen. Stöber mal rum (www.fireball.de empfehle ich nach wie vor).
Ich hatte hier auch letztes Jahr so einen lustigen Kauz, der mir mal verbieten wollte, über eine Wiese zu gehen : ich habe ihn nach seinem Namen gefragt: den muß er nämlich nennen (sich ausweisen), wenn er was anordnen will. Bei uns steht das im § 34 des Jagdgesetzes oder sonstwo. Da er dies nicht wollte, habe ich ihm gesagt, dann soll er mich in Frieden lassen. Daraufhin bedrohte er mich- mit ein bißchen Fantasie könnte ich sagen mit vorgehaltener Waffe-. Als ich ihn darauf aufmerksam machte, hat er schnell erkannt, dass er grad mit seinem Waffenschein spielt: wir gingen auseinander wie zwei die sich irgendwann wiedertreffen werden.Leider ein nicht angenehmes Erlebnis. Mit dem alten Jäger konnte ich wenigstens noch über die m.E. zu große Anzahl von Reh und Sau im Wald streiten.
Bruno