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Pilzsammler aufgepasst

MarcelQ, (vor 6738 Tagen)

Wer glück beim Sammeln hat, soll ja auch belohnt werden.
Steinpilze, Seitlinge, Pfifferlinge, Morcheln, alle Speisepilze...
Gezahlt wird BAR, nach Gewicht und Aussehen.
Alle Qualitäten werden gesucht.
Wir kommen zu Euch und holen die Ware überall ab.
Bitte nicht zögern uns anzurufen um einen Termin zu vereinbaren!

0177/5795578

Wir freuen uns auf leckere Pilze für unsere Restaurants!

Auf Bald

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Re: Pilzsammler aufgepasst

Andreas ⌂, (vor 6738 Tagen) @ MarcelQ

Wer glück beim Sammeln hat, soll ja auch belohnt werden.
Steinpilze, Seitlinge, Pfifferlinge, Morcheln, alle Speisepilze...
Gezahlt wird BAR, nach Gewicht und Aussehen.
Alle Qualitäten werden gesucht.
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Hallo,

auch wenn ich nicht an die Ernsthaftigkeit dieses Beitrags glaube, so ist er doch ein gute Gelegenheit, mal wieder darauf hinzuweisen, dass der Handel mit in Deutschland gesammelten Pilzen genehmigungspflichtig ist! Das gilt sowohl für die Arten der Bundesartenschutzverordnung (Steinpilz, Pfifferling, Morcheln) als auch für alle nicht geschützte Pilzarten. Für letztere kann die jeweilige Untere Naturschutzbehörde eine Genehmigung erteilen, für die Arten der Bundesartenschutzverordnung muss dies das Regierungspräsidium des jeweiligen Bundeslandes tun (heißt in jedem Bundesland etwas anders glaube ich). Das muss man sich festlegen, in welchem gebiet man sammeln muss und benötigt - sofern nicht in Staatshand - auch die schriftliche Einverständniserklärung des Grundeigentümers!

beste Grüße,
Andreas Gminder

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Re: Pilzsammler aufgepasst

zuehli ⌂, (vor 6738 Tagen) @ Maren

Im Grunde ist das ja sowas wie eine Aufforderung zur Straftat (so sehe ich das zumindest - ziemlich unjuristisch). Bin gespannt, ob das Konsequenzen hat und ob man darüber etwas erfährt.
Habe schon mal das DGfM-Präsidium davon in Kenntnis gesetzt - ....

Gruß Harald

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Re: Pilzsammler aufgepasst

MarcelQ, (vor 6737 Tagen) @ zuehli

Im Grunde ist das ja sowas wie eine Aufforderung zur Straftat (so sehe ich
das zumindest - ziemlich unjuristisch). Bin gespannt, ob das Konsequenzen
hat und ob man darüber etwas erfährt.
Habe schon mal das DGfM-Präsidium davon in Kenntnis gesetzt - ....
Gruß Harald

WOHER soll ich denn wissen dass man keine Pilze mehr kaufen darf..., Woher kommen dann die deutschen steinpilze auf euren Tellern?
Sammelt die jeder Restaurant Gast vor seinem Besuch noch schnell selber???? und bringt sie dem Koch mit?

Wieso darf ich kine Speisepilze von Sammlern kaufen die sie eh gesammelt hätten?????

Bitte um Aufklärung
laut euren Aussagen wäre ein Pilz-Handel generell verboten...
kann das nicht nachvollziehen?!

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Re: Pilzsammler aufgepasst

Andreas ⌂, (vor 6737 Tagen) @ MarcelQ

WOHER soll ich denn wissen dass man keine Pilze mehr kaufen darf..., Woher
kommen dann die deutschen steinpilze auf euren Tellern?
Sammelt die jeder Restaurant Gast vor seinem Besuch noch schnell selber????
und bringt sie dem Koch mit?
Wieso darf ich kine Speisepilze von Sammlern kaufen die sie eh gesammelt
hätten?????
Bitte um Aufklärung
laut euren Aussagen wäre ein Pilz-Handel generell verboten...
kann das nicht nachvollziehen?!

Hallo Marcel,

eigentlich steht die Antwort auf Deine Fragen in den bisherigen Beiträgen.

Es ist in Deutschland generell verboten, ohne Sammelgenehmigung Pilze gewerblich zu sammeln. Das war in der BRD schon immer so, in der DDR war es meines Wissens anders. Aber auch hier gilt seit mittlerweile über 17 Jahren die Bundesartenschutzverordnung.
Und hier (-> Entnahme-, Besitz- und Vermarktungsverbot nach § 20f BNatSchG) ist ausdrücklich geregelt, welche Pilze unter strengem Schutz stehen und gar nicht gesammelt werden dürfen, und welche davon als Ausnahmeregelung für den Eigenbedarf gesammelt werden dürfen. Eigenbedarf entspricht nach gängiger Praxis 1 Kilogramm. Möchte jemand diese Pilzarten, zu denen z.B. Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Rotkappen und Morcheln gehören, dennoch gewerblich sammeln, so muss er - wie ich bereits in meinem vorigen Beitrag geschrieben habe - eine Genehmigung beantragen und zwar bei der Oberen Naturschutzbehörde bzw. der ihr übergeordneten Dienststelle (Regierungspräsidium).
Verstöße gegen dieses Gesetz sind als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden (Bußgeld!). Vorsätzliches gewerbsmäßiges Handeln ist dagegen eine Straftat und wird entsprechend geahndet!

In der Bundesartenschutzverordnung ist ebenso geregelt, wie mit dort nicht aufgeführten Pilzen (Beeren, Blumen, Tieren ...) umzugehen ist. Für die nicht geschützten Pilze gilt:
- Nicht besonders geschützte Arten dürfen gesammelt werden, wenn ein „vernünftiger Grund“ dafür vorliegt.
- „Vernünftige Gründe“ sind die Verwendung als Lebensmittel für den eigenen Bedarf oder die wissenschaftliche Beschäftigung.
- Daraus folgt, dass massenhaftes und wahlloses Sammeln keine „vernünftigen Gründe“ sind und somit eine Ordnungswidrigkeit darstellen (Bußgeld!).
- Gewerbsmäßiges Sammeln bedarf deshalb der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde und der Zustimmung des Grundeigentümers

Zur konkreten Beantwortung Deiner Frage:
Du musst die einschlägigen Gesetze kennen, wenn Du ein entsprechendes Gewerbe hast.
Ich persönlich bezweifle sehr, dass auch nur ein kleiner Prozentsatz der als "Deutsche Steinpilze" angepriesenen Pilze rechtmäßig so gehandelt werden. Entweder sind sie nicht aus Deutschland und falsch deklariert oder sie sind (ohne Wissen um die Gesetzlage) illegal im Handel. Übrigens wäre auch selber sammeln und dem Koch zum für sich selbst verarbeiten grenzwertig, was die Auslegung des BArtSchG betrifft ....

Niemand behauptet, Du dürftest keine Pilze kaufen oder die Sammler dürften keine verkaufen. Aber sie müssen mit entsprechender Sammelgenehmigung gesammelt worden sein und wenn Du als Restaurantbesitzer, Geschäftsführer oder Koch oder eben der sonstige Verantwortliche in so einem Betrieb dies nicht kontrollierst, dann kannst Du Dir Ärger und empfindliche geldbußen einhandeln.
Das in der Praxis dies kaum einmal kontrolliert wird, steht auf einem anderen Blatt. Die Gesetzgebung ist jedenfalls so wie geschildert und ich würde mich an Deiner Stelle auch danach richten. Bisweilen wird eben doch kontrolliert oder ein unzufriedener Gast oder die bösen Mitbewerber zeigen Dich an - und schon wird sehr teuer. Ein ganz normaler Pilzsammler mußte 2006 in Baden-Württemberg für 4 Kilo Steinpilze zuviel (er hatte 5 Kilo gesammelt, für sich und ohne gewerbliche Absicht) je Kilo 50 Euro Bußgeld berappen. Das sind satte 200 Euro gewesen!

Also zu Deinem eigenen Interesse lass Dir die Sammelgenehmigung zeigen wenn Du Wildpilze kaufst. Und am besten schau Dir auch an, was derjenige dann anschleppt, denn wenn der sich doch nicht so gut auskennt wie er vorgibt und Du giftige Pilze verfütterst, dann bist Du genaus dran wie der Pilzsammler der sie gebracht hat. Und dem musst Du dann auch erst Mal nachweisen, dass es seine Pilze waren, die da für Vergiftungen sorgten ...

beste Grüße,
Andreas

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Re: Pilzsammler aufgepasst

zuehli ⌂, (vor 6738 Tagen) @ MarcelQ

War es nicht in den vergangenen Jahren so, daß Sammler aufgrund ihrer kiloweise erbeuteten Pilze Strafen von mehreren Hundert Euro bezahlen mußten?
Und ist es nicht weiterhin so, daß in Deitschland gerade das Sammeln der aufgeführten Arten nur in zum persönlichen Bedarf bestimmten Mengen gesammelt werden darf?

Zufällig fällt mir dann auch das noch ins Auge:

Nach der Bundesartenschutzverordnung vom 18.9.1989 (BGBl. I S. 1677) sind die
hier aufgeführten Großpilze unter besonderen Schutz gestellt worden.

Schwarzer Steinpilz
Anhängselröhrling
Echter Steinpilz *
Sommerröhrling
Echter Königsröhrling
Sommer-Steinpilz *
Falscher Königsröhrling
Pfifferlinge *
Schweinsohr *
Erlen-Grübling *
Saftlinge
Brätling *
Birkenpilze und Rotkappen *
Morcheln
Semmel-Porling
Kamm-Porling
Schaf-Porling
Ziegenfuß-Porling
Grünling
Echte) Trüffeln
Boletus aereus
Boletus appendiculatus
Boletus edulis
Boletus fechtneri
Boletus regius
Boletus reticulatus
Boletus speciosus
Cantharellus (alle Arten)
Gomphus clavatus
Gyrodon lividus
Hygrocybe (alle Arten)
Lactarius volemus
Leccinum (alle Arten)
Morchella (alle Arten)
Scutiger confluens
Scutiger cristatus
Scutiger ovinus
Scutiger pescaprae
Tricholoma equestre
Tuber (alle Arten)

Diese Pilze dürfen weder gesammelt noch sonst wie beschädigt oder vernichtet
werden.
Die mit * gekennzeichneten Arten dürfen laut § 2 BArtSchV in geringen Mengen für
den eigenen Bedarf gesammelt werden. Die mit * gekennzeichneten Arten dürfen laut
§ 2 BArtSchV in geringen Mengen für den eigenen Bedarf gesammelt werden.

Die besonders geschützten Pilze dürfen nicht verkauft werden. Beim Verkauf von
deutschen Steinpilzen auf dem Markt fragen Sie ruhig nach, ob diese Pilze tatsächlich aus
Deutschland stammen.

Noch Fragen?
Harald

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Re: Pilzsammler aufgepasst

Pascal, (vor 6738 Tagen) @ zuehli

War es nicht in den vergangenen Jahren so, daß Sammler aufgrund ihrer
kiloweise erbeuteten Pilze Strafen von mehreren Hundert Euro bezahlen
mußten?
Und ist es nicht weiterhin so, daß in Deitschland gerade das Sammeln der
aufgeführten Arten nur in zum persönlichen Bedarf bestimmten Mengen
gesammelt werden darf?
Zufällig fällt mir dann auch das noch ins Auge: Nach der
Bundesartenschutzverordnung vom 18.9.1989 (BGBl. I S. 1677) sind die
hier aufgeführten Großpilze unter besonderen Schutz gestellt worden.
Schwarzer Steinpilz
Anhängselröhrling
Echter Steinpilz *
Sommerröhrling
Echter Königsröhrling
Sommer-Steinpilz *
Falscher Königsröhrling
Pfifferlinge *
Schweinsohr *
Erlen-Grübling *
Saftlinge
Brätling *
Birkenpilze und Rotkappen *
Morcheln
Semmel-Porling
Kamm-Porling
Schaf-Porling
Ziegenfuß-Porling
Grünling
Echte) Trüffeln
Boletus aereus
Boletus appendiculatus
Boletus edulis
Boletus fechtneri
Boletus regius
Boletus reticulatus
Boletus speciosus
Cantharellus (alle Arten)
Gomphus clavatus
Gyrodon lividus
Hygrocybe (alle Arten)
Lactarius volemus
Leccinum (alle Arten)
Morchella (alle Arten)
Scutiger confluens
Scutiger cristatus
Scutiger ovinus
Scutiger pescaprae
Tricholoma equestre
Tuber (alle Arten)
Diese Pilze dürfen weder gesammelt noch sonst wie beschädigt oder vernichtet
werden.
Die mit * gekennzeichneten Arten dürfen laut § 2 BArtSchV in geringen Mengen
für
den eigenen Bedarf gesammelt werden. Die mit * gekennzeichneten Arten dürfen
laut
§ 2 BArtSchV in geringen Mengen für den eigenen Bedarf gesammelt werden.
Die besonders geschützten Pilze dürfen nicht verkauft werden. Beim Verkauf
von
deutschen Steinpilzen auf dem Markt fragen Sie ruhig nach, ob diese Pilze
tatsächlich aus
Deutschland stammen.
Noch Fragen?
Harald

Dann dürf Ihr in Deutschland keine Morcheln sammeln??? ;-)

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Re: Pilzsammler aufgepasst

Andreas O., (vor 6738 Tagen) @ Pascal

Hallo,

Der Sommer-Steinpilz ist nicht mehr besonders geschützt und steht nicht mehr auf der Liste. Morcheln sind teilweise geschützt, dürfen also weiterhin in kleinen Mengen gesammelt werden.

Gruß,
Andreas

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Re: Pilzsammler aufgepasst

zuehli ⌂, (vor 6738 Tagen) @ Andreas O.

Hallo Andreas,

hast Du eine neuere Version der Liste? Seit 1989 dürfte sich ja einiges verändert haben.

Gruß Harald

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Re: Pilzsammler aufgepasst

Matthias, (vor 6738 Tagen) @ Matthias

Ich habe ganz vergessen dazuzuschreiben um es einfacher zu machen, auf Seite 1 und Seite 30-31 nachschauen,
viele Grüsse
Matthias

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Re: Pilzsammler aufgepasst

zuehli ⌂, (vor 6738 Tagen) @ Pascal

Dann dürf Ihr in Deutschland keine Morcheln sammeln??? ;-)

Doch, in geringen Mengen für den eigenen Bedarf.
Siehe den Link auf die Bundesartenschutzverordnung von Matthias weiter unten.

Gruß Harald

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Re: Pilzsammler aufgepasst

Steininger, (vor 6738 Tagen) @ MarcelQ

Wer glück beim Sammeln hat, soll ja auch belohnt werden........

Genau, und dann belohne ich mich mit einem leckeren Pilzgericht !

.......Auf Bald

Niemals !

VG, Wolfgang

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Re: Pilzsammler aufgepasst

Schnuffel, (vor 6738 Tagen) @ MarcelQ

Alle Qualitäten werden gesucht.

Auch überalterte und von Maden zerfressene?

Auf Bald

Georg, schmeiß ihn raus!

Gruß - Schnuffel

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Warum? *oT*

Andreas ⌂, (vor 6738 Tagen) @ Schnuffel

- kein Text -

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Re: Danke für das 'Warum?'! *oT*

42, (vor 6738 Tagen) @ Andreas

- kein Text -

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Re: Pilzsammler aufgepasst

Joachim, (vor 6738 Tagen) @ MarcelQ

Wenn ich das letzte Woche schon gewusst hätte,
dann hätte ich die vielen Mairitterlinge, viele sehr große und
alte Mairitterlinge alle geerntet und dem MarcelQ
angeboten. Endlich hätte ich mit Pilze so richtig Geld verdient. *lach*
Mit freundlichen Grüßen
Joachim