Re: Kleine Korrektur
Lieber Heinz, du hast ja recht,es ist eine Ordnungswidrigkeit.
Generell ist es nach unseren Sächsischen Naturschutzgesetz aber nicht verboten. Dort steht sinngemäß, dass man aus der Natur nur (Pflanzen, Tiere,Steine, Pilze wurden wie üblich nicht aufgeführt, sind aber mit gemeint)für den Eigenbedarf entnehmen darf, außer man hat eine Sondergenehmigung. Wer die aber ausstellen soll weiß keiner. Genau wie du oben schreibst mit der Überwachung. Ja, es gibt bessere Witze.
Gruß Peter