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Naturpark Rhein-Westerwald

uli60, (vor 6424 Tagen)

Hallo,

wir ziehen im Juli in das Gebiet des Naturparks Rhein-Westerwald. Leider finde ich im Netz keine aussagekräftigen Informationen zu den Beschränkungen beim Pilzesammeln. Hat jemand eine Idee, welche Beschränkungen dort gelten ode wo solche "Vorschriften" zu finden sind? Vielen Dank im Voraus. Uli

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Re: Naturpark Rhein-Westerwald

Jochen Girwert, (vor 6424 Tagen) @ uli60

Hallo,

Naturparke dienen der Erholung und dem Schutz wertvoller (Kultur)Landschaften. Das ist der Gedanke. Dabei haben sie normalerweise eine gute Ausstattung an Naturschutzgebieten o.ä. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einem Naturpark das Pilzesammeln grundsätzlich untersagt ist; das würde dem Anliegen der Erholung widersprechen. Anders ist es mit Sicherheit bei den im Naturpark integrierten NSG. Eigentlich, denke ich, dürfte man als Pilzsucher vom Naturpark eher Gutes erwarten als in erster Linie Beschränkungen.
Vermutlich kannst Du mit "Ministerium, Umwelt, Bundesland" irgendwo den Text des Landesnaturschutzgesetzes finden und sehen, was das Anliegen der einzelne Schutzkategorien ist.

Alles Gute, Jochen.

Hallo,
wir ziehen im Juli in das Gebiet des Naturparks Rhein-Westerwald. Leider
finde ich im Netz keine aussagekräftigen Informationen zu den
Beschränkungen beim Pilzesammeln. Hat jemand eine Idee, welche
Beschränkungen dort gelten ode wo solche "Vorschriften" zu
finden sind? Vielen Dank im Voraus. Uli

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Re: Naturpark Rhein-Westerwald

uli60, (vor 6424 Tagen) @ Jochen Girwert

Hallo,
Naturparke dienen der Erholung und dem Schutz wertvoller
(Kultur)Landschaften. Das ist der Gedanke. Dabei haben sie normalerweise
eine gute Ausstattung an Naturschutzgebieten o.ä. Ich kann mir nicht
vorstellen, dass in einem Naturpark das Pilzesammeln grundsätzlich
untersagt ist; das würde dem Anliegen der Erholung widersprechen. Anders
ist es mit Sicherheit bei den im Naturpark integrierten NSG. Eigentlich,
denke ich, dürfte man als Pilzsucher vom Naturpark eher Gutes erwarten als
in erster Linie Beschränkungen.
Vermutlich kannst Du mit "Ministerium, Umwelt, Bundesland" irgendwo
den Text des Landesnaturschutzgesetzes finden und sehen, was das Anliegen
der einzelne Schutzkategorien ist.
Alles Gute, Jochen.

Hallo Jochen,

im Naturschutzgebiet der Eifel ist Pilzesammel definitiv verboten. Ich hatte vor einigen Jahren mal die Tourismuszentrale angemailt. Aber bei Naturparks...?
Ich ruf' den Förster an.

Viele Grüße

Uli

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Re: Naturpark Rhein-Westerwald

MartinB, (vor 6424 Tagen) @ uli60

Hallo Uli,

hier hast Du die Landesverordnung für diesen Naturpark:
http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/NatPRhWV_RP.htm#NatPRhWV_RP_rahmen
Von Pilzen ist darin nicht die Rede (vgl. §5).

Grüße,
Martin

Hallo,
wir ziehen im Juli in das Gebiet des Naturparks Rhein-Westerwald. Leider
finde ich im Netz keine aussagekräftigen Informationen zu den
Beschränkungen beim Pilzesammeln. Hat jemand eine Idee, welche
Beschränkungen dort gelten ode wo solche "Vorschriften" zu
finden sind? Vielen Dank im Voraus. Uli

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Re: Naturpark Rhein-Westerwald

uli60, (vor 6424 Tagen) @ MartinB

Hallo Uli,
hier hast Du die Landesverordnung für diesen Naturpark:
http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/NatPRhWV_RP.htm#NatPRhWV_RP_rahmen
Von Pilzen ist darin nicht die Rede (vgl. §5).
Grüße,
Martin

Hallo Martin,

vielen Dank. Ich hatte im "Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft" von 2005 den Passus

"Es ist verboten...ohne vernünftigen Grund wild lebende Pflanzen von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten..."

gefunden. Fragt sich, ob der nur für Naturschutzgebiete gilt.

Aber bevor ich mir weiter mit juristischen Termini das Hirn verdrehe, werde ich den für das Gebiet zuständigen Förster anrufen... scheint mir das einfachste zu sein

Viele Grüße

Uli

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Re: Naturpark Rhein-Westerwald

Jochen Girwert, (vor 6424 Tagen) @ uli60

Wahrscheinlich würden Ämter humorlos reagieren, wenn man erklärte, dass Pilze keine Pflanzen sind. Aber so haarspalterisch muss man nicht sein: Pilze und Beeren für den eigenen Verzehr in geeigneten Mengen zu sammeln oder den Blumenstrauß von der Wiese für die Vase mitzunehmen, dieses sind mit Sicherheit vernünftige Gründe solange es sich nicht um geschützte Arten handelt. Sobald es gewerbsmäßig oder quasi-gewerbsmäßig wird, wäre ich mir nicht sicher.

Hallo Martin,
vielen Dank. Ich hatte im "Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von
Natur und Landschaft" von 2005 den Passus
"Es ist verboten...ohne vernünftigen Grund wild lebende Pflanzen von
ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände
niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten..."
gefunden. Fragt sich, ob der nur für Naturschutzgebiete gilt.
Aber bevor ich mir weiter mit juristischen Termini das Hirn verdrehe, werde
ich den für das Gebiet zuständigen Förster anrufen... scheint mir das
einfachste zu sein
Viele Grüße
Uli