Re: Naturpark Rhein-Westerwald
Hallo Uli,
hier hast Du die Landesverordnung für diesen Naturpark:
http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/NatPRhWV_RP.htm#NatPRhWV_RP_rahmen
Von Pilzen ist darin nicht die Rede (vgl. §5).
Grüße,
Martin
Hallo Martin,
vielen Dank. Ich hatte im "Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft" von 2005 den Passus
"Es ist verboten...ohne vernünftigen Grund wild lebende Pflanzen von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten..."
gefunden. Fragt sich, ob der nur für Naturschutzgebiete gilt.
Aber bevor ich mir weiter mit juristischen Termini das Hirn verdrehe, werde ich den für das Gebiet zuständigen Förster anrufen... scheint mir das einfachste zu sein
Viele Grüße
Uli