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Re: @Andreas: Frage

Andreas ⌂, (vor 6302 Tagen) 8.003 Beiträge @ Harald Andres Schmid

Hallo, Andreas
Da habe ich eine Frage dazu.
Ich habe gerade im "Abbildungsverzeichnis"
nachgeschlagen.
Du synonymisierst da
B. legaliae, B. splendidus und B. rubrosanguineus
zu B. rubrosanguineus.
Und nennst B. rubrosanguineus "Falscher Satansröhrling".
Was für Gründe stecken da dahinter, bzw. wie erklärt sich das,
von den Merkmalen her?
Gruß, Harald Andres

Hallo Harald Andres,

nein, nicht ich synonymisierte das, sondern Achim Bollmann. Er hat die 4. Auflage alleine gemacht, inhaltlich gesehen.
Ich persönlich habe nie und zu keiner Zeit Boletus legaliae mit B. rubrosanguineus synonymisiert. Was den Namen B. splendidus betrifft, so ist er nicht anwendbar weil mehrfach verschieden gebraucht. Er kann sich sowohl auf die eine wie auf die andere Art beziehen, und eine der von MARTIN hinterlegten Kollektionen ist gar B. torosus.

Die UNterschiede zwischen B. legaliae und B. rubrosanguineus beziehen sich in erster Linie auf die etwas unterschiedliche Färbung (legaliae ist lebhafter, orangener gefärbt im Stielbereich) und in der Ökologie (legaliae ausschließlich in tieferen Lagen im Laubwald, B. rubrosanguineus in eher submontaner Lage aufwärts und oft im Nadelwald).

beste Grüße,
Andreas

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