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Re: Pilzausstellung - Verkehrssicherungspflicht

radeberger, (vor 6284 Tagen) 97 Beiträge @ Maren

Hallo liebe Pilzler,
wir planen im Herbst mit den Kieler Pilzfreunden unsere Erste
Pilzausstellung. Natürlich wollen wir auch einen Tisch über
Pilzvergiftungen mit Giftpilzen einrichten.
Nun die Frage, sollte man einen grünen Knollenblätterpilz eindosen und
anketten, um Diebstahl vorzubeugen. Die Pilze dauernd im Auge zu behalten,
ist bei größerem Besucherandrang kaum möglich.
Wenn doch ein Pilz abhanden kommt oder jemand (besonders Kinder) kommt zu
Schaden, wer haftet dann? Ist man über den Botanischen Garten versichert
oder muss man selbst eine Versicherung abschließen?
Für jeden Tipp dankbar.
Gruß Maren

Hallo Maren,

wie meine Vorrednerin?? (ohne Realnamen :-() schon sagte, das Teil abgeschlossen unter Glas. Deutsches Recht ist leider auf idiotensicher ausgelegt, wenn was passiert seid Ihr sonst die Dummen!! Mein hauptsächliches Hobby ist ja die Astronomie: Mit den Lasern, mit den man den Sternhimmel erklärt, gibt es dasselbe Problem. Die Dinger werden fast als Waffe eingestuft, da sie bei "Schuß" in's Auge zum Erblinden führen. Doch wer macht sowas?? Da dürfte keine Schießbude mit Luftgewehren auf 'nem Rummel präsent sein..., ich denke, die haben eigentlich dasselbe Problem. Meinen Laser gebe ich jedenfalls nicht aus der Hand.. und Ihr solltet keinen Pilz ohne Aufsicht im Zugriffsbereich der Besucher lassen, der irgendwie giftverdächtig ist! Ist leider so!

Viel Erfolg trotzdem wünscht Volker!

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