Re: PSV-Prüfung und Prüfungsvoraussetzungen
Lieber Andreas,
ich weiß natürlich, dass das niemand so handhabt, wie es da steht.
Aber wir sind uns doch einig darüber, dass bei einem derartigen Auseinderklaffen von Anspruch und Realität, von Gesetz und Gesetzsesauslegung von Rechtsstaatlichkeit, Verbindlichkeit und Objektivität nicht die Rede sein kann. Und Du sagst es richtig, man zwingt Dich, nach eigenem Gutdünken abzuwiegeln und Abstriche an den "Mindest"anforderungen zu machen. Nannte man füher hier im Osten - LPG Typ Eins, jeder macht seins und führte dann dazu, dass sich jeder seine Niesche sucht und sich darin einrichtet.
Und wenn denn mit dieser Prüfungsordnung in der Hand argumentiert wird (nicht Du), dass nur diejenigen die diese Kriterien erfüllen, die wahren Pilzberater sind, dann schadet das m. E. nach der DGfM eher als das es dem Anliegen der Pilzberatung und dem der Gesundheitsfürsorge nutzt.
Ich sehe auch unter der derzeitigen Präsidentschaft gute Chancen zu vernünftigen Lösungen zu kommen und würde es sehr begrüßen, die verfahrene Kiste (Du sprachst es mit den gelöschten Threads an) auf einen zielbringenden Weg zurück zu führen.
Beste Grüße